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Unverbesserlich

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe den WV darauf aufmerksam gemacht, nun mehrmals, das bei uns die Leihmonteure Wahlrecht haben da über 3 Monate im Betrieb oder sie bleiben 3 Monate und länger.

Der Wahlvorstand hat leider keine Schulung gemacht und hat den BR noch einmal gefragt, dieser teilte erneut mit das diese kein Wahlrecht haben da sie Verträge mit den Leihfirmen hätten die dieses nicht zulassen. Diese Leiharbeiter stammen aus Leihfirmen die von denen bezahlt werden. Die Leihfirmen rechnen mit uns ab. Die Leihmonteure stammen eindeutig aus Leihfirmen die mit Werksverträgen nix zu tun haben.

Ich stehe nun da wie blöd. Ich weiß nicht warum die so mit den Scheuklappen herumlaufen.

§ 7 und 8 sagen doch viel aus , können die nicht lesen??


Ein anderes Thema Jugendvertretung. Wer beschließt einen Seminarbesuch einen Mitgliedes im der Jugendvertretung ?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

14.02.2014 um 10:25 Uhr

da sie Verträge mit den Leihfirmen hätten die dieses nicht zulassen<

Was sollen denn das für Verträge sein? Der AG kann doch mit einer Leih-Firma nicht per Vertrag ausschließen, dass die Leih-AN ein Wahlrecht haben.

Vielleicht kannst Du Informationsmaterial aus dem Netz herausfischen und dem WV vorlegen. Das ist dann immerhin besser als gar keine Informationen.

R
rolfo

14.02.2014 um 10:33 Uhr

Hier hilft am sichersten der offizielle Einspruch gegen die Wählerliste. Der Wahlvorstand muss den Einspruch entscheiden und begründen. Danach bleibt dir der Rechtsweg der Wahlanfechtung offen. Darauf würde ich den Wahlvorstand festnageln.

P
paula

14.02.2014 um 17:35 Uhr

sind es wirklich Leiharbeiter oder handelt es sich um einen echten! Werkvertrag?

H
Hartmut

15.02.2014 um 09:43 Uhr

Hallo Skyline, zu deiner 2. Frage: 'Über die Teilnahme eines Mitgl. der JugAzubiVertr. an einer Schulungsveranstaltung entscheidet der BR und nicht die JugAzubiVertr.' (Fitting 25. Aufl. Rn 17 zu §65 BetrVG). Fitting führt weiter aus, dass zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Schulungen für die JAV zwar einerseits die (ggü dem BR) kürzere Amtszeit zu sehen ist, andererseits aber auch die geringere Berufs- und Lebenserfahrung. Der Schulungsanspruch sei daher zwar von anderem Zuschnitt (gemeint ist Inhalt) als beim BR, aber keinesfalls von geringerem Umfang. Viel Spass bei der nächsten Schulung! :)

PS. Ein Tipp: Kombiniere besser nicht mehrere Fragen in ein Thread, sondern öffne je ein Thread pro Frage. Dann wird keine Frage übersehen.

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