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Konstituierende Sitzung - Wahl des BRV - muss dieser anwesend sein ??

G
gg-ro
Nov 2016 bearbeitet

Muss bei der Konstituierende Sitzung, bei der Wahl des 1. Vorsitzender, er selbst anwesend sein, oder kann er das Amt auch in Abwesendheit, wenn er gewählt worden ist, annehmen???

mfg

Günter

4.38106

Community-Antworten (6)

P
paolo

28.04.2006 um 16:07 Uhr

Wie soll man in Abwesenheit etwas annehmen können ?

Aber kann natürlich wenn er oder sie zur 2. Sitzung kommen, an oder ablehnen.

Er oder sie sollte natürlich schon bei der 1.Kontituierenden Sitzung anwesend sein, gerade wenn er oder sie gewählt werden solte, muss er oder sie aber nicht !

D
DocPille

28.04.2006 um 16:16 Uhr

@paolo

Ein Werk voller Widersprüche.

P
paolo

28.04.2006 um 16:24 Uhr

DocPille

Sollte natürlich Anwesend sein bezieht sich auf der Tatsache das der Vorsitzende ein Amt hat, das er auch voll vertreten sollte. Er sollte auch hier mit Anwesenheit glänzen.

Es steht aber nichts im Wege, dass auch er dann gewählt wird,wenn er nicht beider 1 Sitzung anwesend ist.

F
Fayence

28.04.2006 um 19:08 Uhr

Hallo Günter, mit dem 1. Vorsitzenden ist wohl der Betriebsratsvorsitzende gemeint!

Ein BR-Mitglied kann auch in Abwesenheit zum BRV gewählt werden. Dieses BR-Mitglied sollte seine Kandidatur zum BRV schriftlich mitteilen und auch gleichzeitig erklären, die Wahl anzunehmen. Gleiches gilt für die alternative Kandidatur zum stellvertretenden BRV.

R
Rollie

28.04.2006 um 19:24 Uhr

Ich lerne ja gerne dazu Fayence,

Der Wahlvorstand eröffnet die konst. Sitzung und bestimmt einen Wahlleiter. Dieser leitet die Wahl des Vorsitzenden und der wird beispielsweise gewählt.

Nur wie geht es nun weiter ? Wer wählt nun, in Abwesenheit des neuen Vorsitzenden die weiteren Amtsträger ?

F
Fayence

29.04.2006 um 00:15 Uhr

Rollie, ist doch ganz einfach. Der Wahlleiter hat die Wahl des BRV und des Stellvertreters durchzuführen, damit ist der neue BR konstituiert und geschäftsfähig.

Die einzigen "Amtsträger" welche ab einem 9er BR per Gesetz gewählt werden müssen, sind die Mitglieder des Betriebsausschusses. Diese Wahl muss aber nicht in der konstituierenden Sitzung erfolgen. Aber selbst dann, gäbe es den Stellvertreter, welcher diese Wahl leiten könnte.

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