Sind geringfügig Beschäftigte im Rettungdienst des DRK bei den Betriebsratswahlen stimmberchtigt? Unser Wahlvorstand sagt "nein", da die Personen durch "Beweggründe karitavier Art" bestimmt seien.
Ich bin aber der Meinung, dass diese als Aushilfskräfte eingesetzten Leute die gleiche Arbeit machen, wie die Vollzeitbeschäftigten und daher echte Arbeitnehmer sind (auch wenn sie weniger bekommen).