Sind geringfügig Beschäftigte im DRK bei den Betriebsratswahlen stimmberchtigt?
Sind geringfügig Beschäftigte im Rettungdienst des DRK bei den Betriebsratswahlen stimmberchtigt? Unser Wahlvorstand sagt "nein", da die Personen durch "Beweggründe karitavier Art" bestimmt seien. Ich bin aber der Meinung, dass diese als Aushilfskräfte eingesetzten Leute die gleiche Arbeit machen, wie die Vollzeitbeschäftigten und daher echte Arbeitnehmer sind (auch wenn sie weniger bekommen).
Community-Antworten (2)
28.04.2006 um 14:34 Uhr
Da bin ich Deiner Meinung,aber sieh dir mal dieses Urteil an,vielleicht hilft das weiter:http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/07_mb_krankentransport
28.04.2006 um 14:37 Uhr
Danke für den Link! Das Urteil geht sogar noch weiter als ich dachte. Die bei uns eingesetzten Leute sind zum größten Teil keine Vereinsmitglieder, sondern z.T. Studenten.
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