Wahlausschreiben und Wahlunterlagen - wie müssen die an MA in Filialunternehmen geschickt werden?
Wir sind ein Filialunternehmen. Müssen Wahlausschreiben und Wahlunterlagen an Mitarbeiter in Filialen (unselbständige Betriebsteile), die teilweise räumlich sehr weit vom Hauptbetrieb entfernt liegen, persönlich an die Privatadresse geschickt werden oder ist ein Sammelumschlag an die Filiale mit geschlossenen Umschlägen an die einzelnen MA ausreichend?
Community-Antworten (1)
26.04.2006 um 16:50 Uhr
hallo Peter, die Wahlunterlagen müssen den Mitarbeitern persönlich zugesandt werden. § 24 WO Ein Sammelumschlag ist nicht ausreichend! Gruss Mona-Lisa
Verwandte Themen
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Wahlunterlagen an nachträglich als Dauerkrank eingestufte
ÄlterHallo zusammen, wir befinden uns im Endstadium der Betriebsratwahlen. Im Vorfeld haben wir alle Kollegen informiert ( Wahlausschreiben ) incl. der Dauerkranken. Diesen haben wir auch unaufgefordert
Wahlausschreiben an Aussendienstmitarbeiter - wer weiß Rat?
ÄlterDas Wahlausschreiben wurde in unserer Firma an den schwarzen Brettern ausgehängt. Da wir außerdem verteilt über das ganze Bundesgebiet Außendienstmitarbeiter haben, die nicht regelmäßig in die Zentral
Wahlausschreiben oder Wählerliste
ÄlterHallo, eine Frage an die Experten hier zum Thema BR Wahl, Anzahl der Mitarbeiter laut Wahlausschreiben und Anzahl der Mitarbeiter lt. Wählerliste. Dies ist eine rein hypothetische Frage bei der ich ke
listenwahl zum betriebsrat
Älterja der wahlvorstand hatt das falsche wahlausschreiben abgehangen und danach informiert das er es abgahangen hätte weil es das falsche ist. normaler weise darf er ja keine wahlunterlagen vernichten,den