betriebsratswahl.deSeminare

Vorschlagslisten zur Wahl des Betriebsrates - wieviele Kandidaten müssen die mindestens enthalten?

M
Micha62
Nov 2016 bearbeitet

In Unserem Betrieb wird der Betriebsrat neu gewählt. Der Betriebsrat wir 9 Mitglieder haben. Deshalb erfolgt die Wahl nach § 6 der Wahlordnung nach Vorschlagslisten. Nun wurden die Vorschlagslisten ausgehängt. Es gibt insgesamt 5 Listen, davon enthalten 4 nur EINE Person. Die 5te enthält die jetzt noch im Amt befindlichen Betriebsratsmitglieder. Frage: Ist das zulässig? Also mit Chancengleichheit hat das nicht viel zu tun finde ich

2.69104

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

26.04.2006 um 13:01 Uhr

hallo Micha62, wenn die erforderlichen Stützunterschriften mit drauf sind, nennt sich das ganze Demokratie, und ist rechtens. Gruss Mona-Lisa

M
Micha62

26.04.2006 um 13:42 Uhr

Hallo Mona-Lisa, danke für die Antwort. Habe schon fast damit gerechnet, dass Demokratie nicht unbedingt Chancengleichheit bedeutet. Muss ich mich wohl mit abfinden :-(

Gruss Micha62

R
Rollie

26.04.2006 um 13:53 Uhr

Wessen Chancengleichheit kommt dadurch zu kurz und warum ?

M
Micha62

26.04.2006 um 14:53 Uhr

Ganz einfach Rolli, wenn in einer Liste jemand steht den ich gern im Betriebsrat hätte, aber gleichzeitig auch jemand den ich dort nicht haben möchte, wie soll ich mich als Wähler dann verhalten? Ausserdem sind die Kandidaten, die in einer Liste ziemlich untenstehen doch nur "Stimmenfänger" für die oberen Ränge. Bei einer Personenwahl, wo jeder Wähler diejenigen persönlich wählen kann, die er gern im Betriebrat hätte, ist die Gerechtigkeit jedenfalls um einiges höher. Sowohl für die Wähler als auch für die Kandidaten.

Gruss Micha

Ihre Antwort