betriebsratswahl.deSeminare

Auszählung auf der Wahlversammlung trotz Briefwahl?

J
JohnKorn
Nov 2016 bearbeitet

Noch ne Frage. Sollte der Fall eintreten, dass sämtliche Briefwahlunterlagen der Briefwähler vor der eigentlichen Wahlversammlung (einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren) beim Wahlvorstand eintreffen, kann man dann auf den gesonderten Auszählungstermin verzichten und die Stimauszählung gleich durchführen? Oder muss ich es beim bereits festgelegten und ausgehangenen Termin belassen?

2.87602

Community-Antworten (2)

H
Heini

20.04.2006 um 23:58 Uhr

Der Zeitpunkt und der Ort der Stimmenauszählung, wie im Wahlaushang bekannt gemacht, muß unbedingt eingehalten werden. Denn, die Stimmenauszählung ist öffentlich und den Interessierten muss die Möglichkeit gegeben werden an der Auszählung teilzunehmen.

F
Fayence

21.04.2006 um 00:04 Uhr

Die Frage ist bereits beantwortet! Warum taucht sie wieder auf?

Gruß Fayence

Ihre Antwort