Noch ne Frage.
Sollte der Fall eintreten, dass sämtliche Briefwahlunterlagen der Briefwähler vor der eigentlichen Wahlversammlung (einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren) beim Wahlvorstand eintreffen, kann man dann auf den gesonderten Auszählungstermin verzichten und die Stimauszählung gleich durchführen? Oder muss ich es beim bereits festgelegten und ausgehangenen Termin belassen?