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Wieviel Ersatzmitglieder müssen benannt werden

R
RH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, verg. Woche haben bei uns die Betriebsratswahlen stattgefunden. 5 Betriebsratmitglieder wurden gewählt. 16 Personen haben sich aufstellen lassen. Wieviel Ersatzmitglieder müssen benannt werden? Ist die Anzahl abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter?

5.00105

Community-Antworten (5)

P
p.g.

20.04.2006 um 20:34 Uhr

Jeder der sich hat aufstellen lassen und mindestens eine Stimme erhalten hat, ist Ersatzmitglied.

P
poly

26.04.2006 um 16:27 Uhr

sind alle ersatzmitglieder auch vom Wahlvorstand darüber zu informieren, daß sie ersatzmitglied sind?

gruß von poly

W
w-j-l

26.04.2006 um 16:29 Uhr

@ poly nein, nur die Gewählten. Der Rest ergibt sich ja aus der Wahlbekanntmachung.

P
poly

26.04.2006 um 16:50 Uhr

@w-j-l danke für deine schnelle antwort. soweit mir bisher bekannt war, ist bei der wahlbekanntmachung nur eine aufstellung der gewählten betriebsräte zu machen. zusätzlich ein hinweis auf die wahlniederschrift, die zunächst noch beim wahlvorstand, später beim neuen betriebsrat eingesehen werden kann.

demnach sollte es im aufgabenbereich des neuen betriebsrates liegen, im bedarfsfall, den richtigen ersatzkandidaten (listenwahl!) zu informieren und einzuladen.

gruß von poly

W
w-j-l

26.04.2006 um 16:59 Uhr

Du hast recht poly. Ich hatte gerade unsere Wahlbekanntmachung im Blickfeld, und wir haben nach den Gewählten auch noch die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Stimmzahlen publiziert. Erforderlich ist das aber nicht.

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