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Auszählung auf der Wahlversammlung trotz Briefwahl?

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JohnKorn
Nov 2016 bearbeitet

Noch ne Frage. Sollte der Fall eintreten, dass sämtliche Briefwahlunterlagen der Briefwähler vor der eigentlichen Wahlversammlung (einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren) beim Wahlvorstand eintreffen, kann man dann auf den gesonderten Auszählungstermin verzichten und die Stimauszählung gleich durchführen? Oder muss ich es beim bereits festgelegten und ausgehangenen Termin belassen?

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Community-Antworten (7)

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Kölner

20.04.2006 um 20:04 Uhr

Du musst die Auszählung beim ausgehangenen Termin belassen! Stell Dir vor jemand hätte per Briefwahl gewählt und wollte am Wahltag doch lieber persönlich wählen...

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JohnKorn

20.04.2006 um 20:24 Uhr

Na das könnte ich doch feststellen. Angenommen der Briefwähler geht doch persönlich, bekommt er ja gemeinsam mit dem Stimmzettel sein Kreuzchen in meiner Liste. Wenn ich nach Beendigung des Wahlgangs die verschlossenen Briefwahlunterlagen auspacke und sehe, das er ja schon persönlich gewählt hat, wäre ja seine Briefwahl hinfällig. Das gleich im ersten Posting bezieht sich auf den Tag der Wahlversammlung. Der bereits festgelgte spätere Termin für die öffentliche Auszählung ist eine Woche später. Ich denke, Du gehst davon aus, dass ich die Briefwahlstimmen schon vor der Wahlversammlung auswerten wollte. Dem ist nicht so.

K
Kölner

20.04.2006 um 20:37 Uhr

Stimmt, habe ich angenommen. Aber ich verstehe das Problem dennoch nicht so ganz: Die nachträgliche Stimmabgabe kommt doch erst dann zustande, wenn jemand den Antrag stellt. Dann würde ich auch davon ausgehen, dass jemand verspätet abgibt, oder nicht? Egal. Wenn alle Stimmzettel eingegangen sind kann man den Termin zur Auszählung nur bedingt vorziehen, denn alle MA's müssen über den veränderten Termin der Auszählung bescheid wissen.

J
JohnKorn

20.04.2006 um 20:48 Uhr

Ich werd es so machen wie geplant, sonst haben ja die Briefwähler keine Gelegenheit, bei der Stimmauszählung anwesend sein zu können, da sie ja nicht zur Wahlversammlung können, weil sie in verschiedenen Betriebsteilen die Stellung halten müssen. Danke

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Fayence

20.04.2006 um 20:57 Uhr

@ JohnKorn

Nur vorsichtshalber! Dein Vermerk "gesonderter Auszählungstermin" ist aber hoffentlich nicht so zu verstehen, daß Ihr die schriftl. Stimmabgaben extra auszählen wollt?!

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JohnKorn

20.04.2006 um 21:18 Uhr

Der "gesonderte" Termin ist natürlich für die Auszählung aller Stimmen. Also versiegelte Urne von der Wahlversammlung entsiegeln, Briefe öffnen, prüfen. Verschlossene Stimmbriefe in die Urne, einmal kräftig schütteln und auszählen.

F
Fayence

20.04.2006 um 21:30 Uhr

Ich bin beruhigt! ;-)

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