gekündigte AN wahlberechtigt?
eine kollegin, die uns zum 30.04. verlässt steht noch auf der Wählerliste (vereinfachtes Wahlverfahren).
ist das so richtig? sie ist ja dann nach der wahl nur noch 3 tage im betrieb...
Community-Antworten (3)
20.04.2006 um 15:44 Uhr
Sie ist so lange wahlberechtigt wie sie unter Arbeitsvertrag steht ( Stichtag Ende Kündigungsfrist ) , auch wenn sie kurz danach aus dem Betrieb ausscheidet .
20.04.2006 um 16:00 Uhr
auch wenn der vertrag zum 30.04. ausläuft ? (ihr wurde nicht gekündigt. der vertrag galt von anfang an nur bis zum 30.04.06)
20.04.2006 um 17:02 Uhr
Sie gilt als Arbeitnehmer bis die festgelegte Befristung abläuft oder bis bei Kündigung die Künd.frist endet , also darf sie noch wählen .
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