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gekündigte AN wahlberechtigt?

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Jutta
Nov 2016 bearbeitet

eine kollegin, die uns zum 30.04. verlässt steht noch auf der Wählerliste (vereinfachtes Wahlverfahren).

ist das so richtig? sie ist ja dann nach der wahl nur noch 3 tage im betrieb...

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Community-Antworten (3)

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Pan

20.04.2006 um 15:44 Uhr

Sie ist so lange wahlberechtigt wie sie unter Arbeitsvertrag steht ( Stichtag Ende Kündigungsfrist ) , auch wenn sie kurz danach aus dem Betrieb ausscheidet .

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Jutta

20.04.2006 um 16:00 Uhr

auch wenn der vertrag zum 30.04. ausläuft ? (ihr wurde nicht gekündigt. der vertrag galt von anfang an nur bis zum 30.04.06)

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Pan

20.04.2006 um 17:02 Uhr

Sie gilt als Arbeitnehmer bis die festgelegte Befristung abläuft oder bis bei Kündigung die Künd.frist endet , also darf sie noch wählen .

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