Aufstellung zur Wahl nach Widerspruch zu Betriebsübergang
Ich bin BR-Mitglied in einer Firma. Am 31.3. haben die Kollegen meiner Abteilung und ich ein Schreiben zu einem Betriebsübergang (nach §613a BetrVG) in eine neue Firma erhalten. Ab diesem Tag gilt eine vierwöchige Wiederspruchsfrist. Letzte Woche Donnerstag (13.04.) habe ich widersprochen (Eingang des Vorab-Faxes vom Anwalt). Am selben Tag haben meine BR-Kollegen und ich eine Liste für unsere bevorstehende BR-Wahl abgegeben auf dieser ich nun mit drauf stehe. Mein Anwalt sagte mir, dass ich ab sofort wieder Mitarbeiter meiner Firma bin und somit auch an der Wahl teilnehmen darf. Jetzt brauch unser Wahlvorstand eine rechtliche oder gesetzliche Info dieses Tatbestandes, dass dies wirklich so ist. Kann mir da Jemand einen Rat geben????
Community-Antworten (1)
20.04.2006 um 13:20 Uhr
Du warst doch immer schon MA Deiner Firma! Übergegangen ist man/frau erst, wenn man nicht widersprochen hat und der BÜ vollzogen ist.
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