Unser Betriebsrat hatte gestern die konstituierende Sitzung. Leider war es 2 neu gewählten Mitgliedern nicht möglich, an dieser Sitzung teilzunerhmen. Nun sind einige Mitglieder der Meinung, das nur Ersatzkandidaten an den Sitzungen teilnehmen dürfen, aus dessen Liste das fehlende Mitglied gewählt worden ist. Sprich fehlt aus Liste 1 ein Mitglied darf nur ein Ersatz aus eben dieser Liste teilnehmen! Ist das richtig?