Erstellt am 28.05.2018 um 23:20 Uhr von celestro
bei der Frage fehlt irgendetwas am Ende würde ich sagen ....
Erstellt am 29.05.2018 um 04:39 Uhr von BRHamburg
Da mit die Wahl nicht manipuliert werden kann. Und damit die Mitglieder des Wahlvorstands möglichst gut gegen Vorwürfe der Unregelmässigkeit geschützt sind.
Erstellt am 29.05.2018 um 07:10 Uhr von kratzbürste
.... und weil der Gesetzgeber es deshalb so vorgeschrieben hat.
Erstellt am 29.05.2018 um 09:54 Uhr von celestro
jetzt hast Du den Text zwar vervollständigt, aber ganz korrekt ist es nicht. Sofern Wahlhelfer bestimmt wurden, reicht es wenn ein WV-Mitglied und ein Wahlhelfer gleichzeitig anwesend sind. Die Begründung ist aber natürlich die schon Genannte (Schutz vor Manipulation).