Betriebsrats Wahlen
Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; Warum?
Community-Antworten (4)
29.05.2018 um 01:20 Uhr
bei der Frage fehlt irgendetwas am Ende würde ich sagen ....
29.05.2018 um 06:39 Uhr
Da mit die Wahl nicht manipuliert werden kann. Und damit die Mitglieder des Wahlvorstands möglichst gut gegen Vorwürfe der Unregelmässigkeit geschützt sind.
29.05.2018 um 09:10 Uhr
.... und weil der Gesetzgeber es deshalb so vorgeschrieben hat.
29.05.2018 um 11:54 Uhr
jetzt hast Du den Text zwar vervollständigt, aber ganz korrekt ist es nicht. Sofern Wahlhelfer bestimmt wurden, reicht es wenn ein WV-Mitglied und ein Wahlhelfer gleichzeitig anwesend sind. Die Begründung ist aber natürlich die schon Genannte (Schutz vor Manipulation).
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