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Ende des Wahlvostands, nicht des Vorsitzenden.

M
manni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wählen am 10.05.06 den Betriebsrat. Wann ist mein job als stellvertretender vorsitzender dann endgültig beendet? Letzter tag für die anfechtung, oder früher, oder später?

2.84406

Community-Antworten (6)

K
Klaus

17.04.2006 um 17:03 Uhr

So, wie ich das sehe, bist Du nicht mehr stellvertretender BRV, sobald der neue BR konstituiert ist. Auf der konstituierenden Sitzung werden dann der neue BRV und sein Vertreter gewählt, viellicht bist Du ja wieder dabei.

Viele Grüße Klaus

W
w-j-l

17.04.2006 um 17:34 Uhr

Hallo Manni,

  1. stellv. Vorsitzender von was? Vom alten BR? Vom Wahlvorstand?
  2. wenn stellv. BR-Vors., dann kommt es darauf an, wann ihr das letzte Mal gewählt habt. War die letzte Wahl regelmäßig im Wahlzeitraum 2002? Dann endet die Amtszeit 4 Jahren nachdem die Amtszeit des bestehenden (alten) BR begonnen hat. Das hat dann weder mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, noch mit der konst. Sitzung noch mit dem Ende der Anfechtungsfrist etwas zu tun.
K
Klaus

17.04.2006 um 18:16 Uhr

@w-j-l: verstehe ich Dich richtig, dass wenn der bisherige BR am 30.05.2002 gegründet wurde und der neue BR z. B. am 30.04.2006 konstituiert wird, der bisherige BR-Vorsitzende noch bis zum 30.05.2006 im Amt bleibt? Womöglich sogar dann, wenn er gar nicht mehr in den neuen BR gewählt wurde? Das ergibt doch keinen Sinn...

Da im konkreten Fall ein neuer BR gewählt wird, bin ich eher der Auffassung, dass der alte BRV und sein Stellvertreter aus dem Amt scheiden, sobald der neue BR gegründet ist.

Ich lasse mich aber gerne überzeugen, wenn ich im Unrecht bin :-/.

Viele Grüße Klaus

EDIT: Ok, nun bin ich schlauer. Es war ein Trugschluss, dass der neue BR direkt nach der Wahl in Amt und Würden gehoben wird. Vielmehr müssen sich die neuen BR-Mitglieder tatsächlich gedulden, bis der alte BR aus dem Amt scheidet.

W
w-j-l

17.04.2006 um 18:27 Uhr

Dann empfehle ich Dir mal die Lektüre des §21 BetrVG, am Besten inclusive Kommentar dazu.

Wenn die Amtszeit des alten BR am 30.5.2002 begonnen hat, dann ist der alte BR noch bis zum Ablauf des 29.5.2006 im Amt, auch wenn der neue BR schon am 1.3.2006 gewählt worden wäre. Es empfiehlt sich auch, diese Amtszeit zu beachten, da der neue BR bis dahin keine Beschlüsse mit "Außenwirkung" fassen kann. Ausweichmöglichkeit wäre lediglich, dass der bestehenden BR seinen Rücktritt beschließt. Konsequenz solchen Verhaltens wäre aber, dass der Amtszeitbeginn des neuen BR immer weiter nach vorne rutscht.

Nur wenn der BR außerhalb des Regelzeitraums gewählt wurde, beginnt die Amtszeit des Neuen mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses (Aushang).

M
manni

17.04.2006 um 18:37 Uhr

sorrie, leute falsch ausgedrückt. stellvertreter vom Wahlvorstandsvorsitzenden. Danke für die Antworten.

W
w-j-l

17.04.2006 um 23:12 Uhr

Dann endet Dein Amt formal spätestens mit der konst. Sitzung. Allerdings ist dort nur noch der Vorsitzende des WV gefordert. Er eröffnet noch die konst. Sitzung und leitet die Wahl eines Wahlleiters für die Vorsitzendenwahl.

Antragsgegner für Wahlanfechtungen ist immer der BR. Damit hat der WV ggf. nichts mehr zu tun.

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