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Kann es verschiedene Wahlvorstände geben ?

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ELLY
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir brauchen dringend Hilfe. Wir sind ein 5er BR und seit 6 Jahren im Amt. Im Mai sind Wahlen, nun will eine ehem, leitende Angestellte einen neuen BR gründen. Die Vorschlagsliste hat Sie bei unsere Vorsitzenden mit Ihren Kandidaten abgegeben. Meine Frage; müssen wir das Wahlausschreiben aushängen und muss SIE einen eigenen WAHLVORSTAND gründen? Danke

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Community-Antworten (8)

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Mona-Lisa

15.04.2006 um 16:38 Uhr

hallo ELLY, kann das sein, dass du das falsch verstanden hast? Die Mitarbeiterin hat eine Kandidatenliste beim Vorsitzenden abgegeben, wobei die Frage ist, ob dieser dem Wahlvorstand angehört. Sollte das so sein, und sie hat eine Eingangsbestätigung erhalten, ist alles soweit in Ordnung. Mehr hat nicht zu interessieren. Sollte sie tatsächlich ein "Wahlausschreiben" beim BR-Vorsitzenden abgegeben haben, würde ich es an seiner Stelle ignorieren. Mona-Lisa

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Fayence

15.04.2006 um 19:14 Uhr

Elly, erstmal wieder die Feststelltaste lösen!

Demokratie ist... wenn sich 5 KollegInnen auf einem eigenen Wahlvorschlag zusammentun und diesen beim Wahlvorstand einreichen

Demokratie ist... wenn der Wahlvorstand diesen Wahlvorschlag unparteiisch prüft

Demokratie ist... wenn der Wahlvorschlag formal in Ordnung ist, dieser auch ausgehängt wird

Demokratie ist... wenn Wählerinnen und Wähler wählen können. Wählen heißt nämlich auch auswählen

Demokratie ist... wenn sich ein amtierender Betriebsrat seiner Konkurrenz stellt und zwar ohne dieses unsägliche "UnsWirdInDieSuppeGespuckt-Gehabe"

Und nur zu Deiner Beruhigung. In einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat gewählt werden. Und welche KandidatInnen in diesem Betriebsrat vertreten sein werden, entscheiden noch immer die Wähler

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w-j-l

15.04.2006 um 22:39 Uhr

.... seit 6 Jahren im Amt. ?????

Wie soll denn das gehen?

Die längste Amtszeit, die ich nach Gesetz ablesen kann, sind 5 Jahre und 3 Monate.

Seid ihr sicher, dass ihr überhaupt noch als BR im Amt seid?

Wenn ihr vor 6 Jahren gewählt habt, und dann 2002 nicht mehr, dann wärt ihr seid 1.6.2002 ohne BR.

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Fayence

15.04.2006 um 22:45 Uhr

Na, 1x werden Sie doch wohl schon neu gewählt haben!

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w-j-l

15.04.2006 um 23:00 Uhr

Hallo Fayence, das würde ich dann schon gerne von ELLY hören.

In den letzten Tagen habe ich zum Thema Wahlen und Amtszeit von Nachbarn schon wieder die seltsamsten Dinge gehört:

Ein WV hat in einem "gefährdeten" Betrieb bei 67 Wahlberechtigten (statt 115 wie 2002) wieder einen 7-köpfigen BR wählen lassen, weil er der Ansicht war, dass hinsichtlich Kü-Schutz möglichst viele im BR sein müßten.

In einem anderen Betrieb (kleiner 20 AN) haben sich 2002 keine Interessenten gefunden. Daraufhin hat eine Betriebsversammlung beschlossen, dass die bisherige Betriebsrätin im Amt bleiben solle.

Insofern halte ich meine Nachfrage für berechtigt.

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ELLY

15.04.2006 um 23:06 Uhr

GEWÄHLT HABEN WIR 2002 davor 2000 da es in dieser FIRMA NICHT EINFACH IST:

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Fayence

15.04.2006 um 23:17 Uhr

@ w-j-l Hast ja Recht! Es gibt wirklich (fast) nichts, was es nicht schon einmal gegeben hat!

Und wenn es Dich tröstet, noch schlimmer als Nachbarschaft ist... wenn Du "Wahl-Greuel-Taten" von Deinem eigenen Sohn zu hören kriegst!

Gruß Fayence

W
w-j-l

16.04.2006 um 15:57 Uhr

Hallo Elly, ich möchte hier Fayences Bitte wiederholen:

"erstmal wieder die Feststelltaste lösen!" (Großschreibung gilt als SCHREIEN!)

Aber nun zu Deiner Frage: Hat die Dame ihren Wahlvorschlag bei eurem BRV abgegeben, und ist der auch Mitglied des WV?

Wenn ja, dann ist das, wie schon oben gesagt, ein Wahlvorschlag, der ganz normal auf Gültigkeit überprüft werden muss. Wenn er gültig ist, dann gibt es Listenwahl, es sei denn, eurer WV hat mit der Geschäftleitung das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart. Dann gibt es einfach mehr Kandidaten auf dem Stimmzettel.

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