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Wahlvorstände ernannt ohne Versammlung und Wahl?

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JulianMarc
Jan 2024 bearbeitet

Guten Abend! Eine Kollegin und ich wollten einen Betriebsrat gründen, um unsere Kündigung zu verhindern. Andere Kolleginnen und unser Geschäftsleiter (der uns gegen den Vorstand verteidigen will) wussten davon und setzten sich zusammen, als wir im Urlaub waren. Nach eigener Aussage ernannten sie dabei drei Wahlvorstände, allerdings eben ohne allgemeine Einladung zur Veranstaltung und ohne Wahlen. Sie wollen bald eine Betriebsversammlung einberufen, um uns dann dort als Betriebsräte kandidieren zu lassen. Gibt es irgendeinen Modus, in dem diese Ernennung der Wahlvorstände rechtmäßig sein kann? Nach meinen bisherigen Recherchen müssen diese eben für alle zugänglich gewählt werden. Herzlichen Dank!

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Community-Antworten (7)

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Tagträumer_5

30.12.2023 um 06:14 Uhr

Wenn ich den ersten Satz lese, wird mir schlecht, es geht folglich nur um Egoismus.

Die Gründe herauszufinden, weshalb eine Kündigung droht, wäre viel effektiver, als dieser Blödsinn!

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JulianMarc

30.12.2023 um 10:17 Uhr

Wieso "folgern" Sie da einfach "Egoismus"? Situationen sind meist komplex. Unser Vorstand will uns kündigen, weil wir ihn intern für sehr unmoralische/mutmaßlich illegale Praktiken kritisiert haben.

Mich interessiert, ob es tatsächlich Fälle geben kann, in denen Wahlvorstände wie oben beschrieben auftreten können ohne gewählt zu werden und ohne vorgehende Betriebsversammlung.

Ich weiß, dass sich die Frage absurd anhören kann, allerdings behaupten das nunmal Kolleginnen, und ich will zumindest annehmen, dass sie recht haben könnten.

T
Tagträumer_5

30.12.2023 um 10:45 Uhr

Weil es Ihnen nur darum geht, die Kündigung zu verhindern, schreiben Sie ja selber. Was ist das bitte für eine Art&Weise?!

Wenn der AG illegal agiert, zeigen Sie ihn an.

Alternativlösung, Job kündigen und was neues suchen.

J
JulianMarc

30.12.2023 um 10:53 Uhr

Ich verstehe Ihren Unmut nicht. Ein Betriebsrat soll ja auch dafür da sein, ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern. Und einen AG einfach so anzuzeigen, ist praktisch nie so einfach, weil es einen Unterschied gibt zwischen Vermutungen, Einblicken und belastbaren Beweisen zu haben.

Ihre Formulierung "Alternativlösung, Job kündigen und was neues suchen" finde ich derweilen bemerkenswert themenfern.

Vielleicht haben Sie noch etwas zu meiner Frage beizutragen? Dafür wäre ich dankbar.

T
Tagträumer_5

30.12.2023 um 11:12 Uhr

Falsch, Ihnen geht es lediglich um den Kündigungsschutz.

Ungerechtfertigte Kündigungen ... Kündigungsschutzklage erheben und ein Gericht kümmert sich, so what?

Mit Vermutungen können Sie sich sonst was abwischen und Sie bewegen sich auf dünnem Eis, Stichwort Verleumnung.

Was ändert sich durch einen BR? Haben Sie dann urplötzlich stichhaltige Beweise?

C
Catweazle

30.12.2023 um 13:44 Uhr

Julian, die Antworten von einem Troll sollte man ignorieren. Er ist und bleibt ein Schwachkopf. Um auf deine Frage zurückkommen. Drei Wahlbetechtigte laden zur Betriebsversammlung ein um den Wahlvorstand zu wählen. Nicht mehr und nicht weniger.

C
celestro

31.12.2023 um 14:04 Uhr

"Drei Wahlbetechtigte laden zur Betriebsversammlung ein um den Wahlvorstand zu wählen. Nicht mehr und nicht weniger."

Richtig!

"Julian, die Antworten von einem Troll sollte man ignorieren."

Auch korrekt!

"Gibt es irgendeinen Modus, in dem diese Ernennung der Wahlvorstände rechtmäßig sein kann?"

Nein! Aber das weißt Du nach Deinen Recherchen ja auch schon.

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