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Wahlkampfveranstaltung - kann der Wahlvorstand dazu mit Genehmigung der GL eine Versammlung einberufen?

B
böserwolff
Nov 2016 bearbeitet

Ist es dem Wahlvorstand erlaubt, mit Genehmigung der Geschäftsführung eine Versammlung einzuberufen, bei der die LIsten die Möglichkeit haben sollen, sich vorzustellen? Oder hat das rechtliche Konsequenzen?

3.36204

Community-Antworten (4)

V
viktor

13.04.2006 um 17:28 Uhr

Na ja, wenn der Arbeitgeber dies absegnet kann ja eigentlich kaum was passieren. Es sei denn, der Termin ist so gesetzt, dass eine Liste sich benachteiligt fühlt oder nicht informiert ist u.s.w.

Und natürlich muss der Wahlvorstand auf jedem Fall neutral erscheinen (und sein)

G
guterwolff

13.04.2006 um 17:40 Uhr

tut er aber nicht...

M
Mona-Lisa

13.04.2006 um 21:19 Uhr

wie Victor sagt, der Termin sollte so gelegt sein, dass alle Kandidaten anwesend sind. Wir haben diese Vorstellung der Kandidaten in einer Betriebsversammlung gemacht. Gruss Mona-Lisa

P
Pisa

14.04.2006 um 21:32 Uhr

Wer beruft die Versammlung denn ein? Der Wahlvorstand kann selbst keine Versammlung einberufen, auch nicht mit Zustimmung der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung selbst kann natürlich prinzipiell jederzeit eine Versammlung einberufen (natürlich nicht, wenn zeitlich eh eine Betriebsversammlung einberufen sein sollte, da es dann als eine Gegenveranstaltung gelten könnte. Das wäre natürlich rechtlich problematisch) Allerdings wäre dabei der Betriebsrat eh mit im Boot Habt Ihr noch keinen Betriebsrat ? kurz vor der Wahl gibts doch eh meist Versammlungen. Bei uns wurde das in eine solche integriert. Gruß Pisa

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