Erstellt am 24.05.2018 um 18:43 Uhr von celestro
"von daher stellt sich mir die Frage ob ich trotzdem 3 tage warten muss um das Wahlergebnis bekannt zu geben?"
Nein, Du mußt nicht warten.
"ob der Betriebsrat in der konstituierenden Sitzung schon beschlüsse zur Ausstattung fassen darf ?"
Nein, darf er nicht:
"Das BetrVG sieht für diese erste Sitzung lediglich die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden vor. Insbesondere bei Wiederwahlen in Betrieben, wo sich die Betriebsratsarbeit bereits etabliert hat, können in der konstituierenden Sitzung auch die Mitglieder des Betriebsausschusses oder des GBR gewählt werden oder erste Beratungen über die Freistellung von Betriebsratsmitglieders stattfinden. Dann muss hierzu aber eine entsprechende Tagesordnung erstellt werden."
Erstellt am 24.05.2018 um 18:44 Uhr von vamo
hab ich mir schon fast so gedacht. danke