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Werbung für die Betriebsratswahl ? - Was muss der Arbeitgeber zulassen ?

RB
Rolf Berger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind im Endspurt vor der BR-Wahl. Nun möchten wir noch ein bisschen die Werbetrommel vor die Wahl durchführen (nicht für die Kandidaten). Wieviel Werbung muss der Arbeitgeber hier zulassen? Wo dürfen wir wieviel plakatieren? Ich brauche hierzu Angaben zur Rechtssprechung hierzu! Danke!

3.06101

Community-Antworten (1)

S
Sonja

11.04.2006 um 20:41 Uhr

Wahlwerbung ist ausdrücklich erlaubt. Wahlwerbung braucht der AG in seinen Betriebsräume nicht dulden (kann er aber). Beim Wahlvorstand erkundigen ob der AG z.B. ein Schwarzes Brett zur Wahl zur Verfügung stellt. Wenn nein ggf. vor dem Tor verteilen. Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Lieber die Flyer in der Pause verteilen oder vor/ nach der Arbeit. Das gilt auch für Material (nicht auf dem Kopierer / PC des AG herstellen, Intranet benutzen usw.). Siehe auch Kommentar im Fitting zu § 20 BetrVG Rn 8 Die Rechtsprechung ist sehr unterschiedlich. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Gericht hat z.B. mal Intranet-Wahlwerbung erlaubt. Wenn möglich ein Gerichtverfahren vermeinden.

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