Erstellt am 11.04.2006 um 18:41 Uhr von Sonja
Wahlwerbung ist ausdrücklich erlaubt. Wahlwerbung braucht der AG in seinen Betriebsräume nicht dulden (kann er aber). Beim Wahlvorstand erkundigen ob der AG z.B. ein Schwarzes Brett zur Wahl zur Verfügung stellt. Wenn nein ggf. vor dem Tor verteilen.
Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Lieber die Flyer in der Pause verteilen oder vor/ nach der Arbeit. Das gilt auch für Material (nicht auf dem Kopierer / PC des AG herstellen, Intranet benutzen usw.).
Siehe auch Kommentar im Fitting zu § 20 BetrVG Rn 8
Die Rechtsprechung ist sehr unterschiedlich. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Gericht hat z.B. mal Intranet-Wahlwerbung erlaubt. Wenn möglich ein Gerichtverfahren vermeinden.