Hallo, wir waren bis gestern drei Betriebsräte, da die Mitarbeiterzahl gesunken ist und nur noch ein BR zu wählen war, stellt sich für mich die Frage des Stellvertreters. Wird der Nachrücker nur AKtiv wenn der erste nicht mehr altiv ist oder kann er diesen auch im Urlaub und bei Krankjheit vetreten ?
Wer kenn sich hier guit aus und kann eine fundierte Antwort geben !