Nachrücker/Stellvertreter Regelung bei einköpfigem Betriebsrat
Hallo, wir waren bis gestern drei Betriebsräte, da die Mitarbeiterzahl gesunken ist und nur noch ein BR zu wählen war, stellt sich für mich die Frage des Stellvertreters. Wird der Nachrücker nur AKtiv wenn der erste nicht mehr altiv ist oder kann er diesen auch im Urlaub und bei Krankjheit vetreten ? Wer kenn sich hier guit aus und kann eine fundierte Antwort geben !
Community-Antworten (3)
06.04.2006 um 17:06 Uhr
das Ersatzmitglied nimmt immer die Aufgaben des ordentlichen BR wahr, wenn dieser an der Ausübung des Amtes gehindert ist, also bei Urlaub, Krankheit usw.
06.04.2006 um 17:17 Uhr
Immer schön notieren wenn der Nachrücker für den Betriebsrat eingesprungen ist. Er hat dann von dem Zeitpunkt immer ein Jahr Kündigungsschutz.
06.04.2006 um 19:46 Uhr
und auch mal die anderen Ersatzmitglieder einladen. Gruss Mona-Lisa
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