Erstellt am 06.04.2006 um 10:46 Uhr von viktor
Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit seiner Stimmen den Rücktritt beschließen. Der Rücktritt sollte so erfolgen, dass eine Neuwahl vorher stattfinden kann; Wahlvorstand benennen. Begründen solltet es Ihr den Beschäftigten gegenüber schon (Stichwort: Rechenschaftsbericht)