Frist zur Aufstellung versäumt - habe ich noch eine Möglichkeit?
ich würde gekündigt habe jedoch eine klage eingereicht und auch den prozess gewonnen so dass die kündigung unwirksam ist. jetzt war ein paar tage vor dem urteil der abgabeschluss für die wahlvorschläge. ich wollte mich ebenfalls aufstellen lassen. wie sieht das nun aus? habe ich noch eine möglichkeit? dadurch das ich nicht vor ort sein konnte war ich ja gehindert. bitte schnell um hilfe
Community-Antworten (1)
05.04.2006 um 22:13 Uhr
Da ist nichts mehr zu machen - Termin ist Termin. Eine Kündigung bzw. KSch-Klage wäre kein Hinderungsgrund für das passive Wahlrecht gewesen. Also Unkenntnis schütz nicht vor...... (nicht bös gemeint!)
Verwandte Themen
Erklärungsfrist doppelte Stützunterschriften vs. Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
ÄlterHallo, wenn mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden und doppelte Stützunterschriften geleistet werden, werden die Leister der Unterstützungsunterschrift aufgefordert, sich innerhalb einer Frist
Fragen bezüglich des aktiven Wahlrechts zum Betriebsrat
ÄlterBezüglich der Aufstellung der Wählerliste zu Betriebsratswahlen habe ich Fragen: Haben Mitarbeiter im Vorruhestand (noch) ein Wahlrecht? Wie ist die Situation wenn sie zwar bei Aufstellung der Wähl
einfaches Verfahren/ Briefwahl von Amts wegen / Frist
ÄlterKurze Frage die uns grade etwas verwirrt bzw unterschiedliche Meinungen in den Raum wirft. Wir befinden uns im einfachen Wahlverfahren. Haben von Amts wegen einige Briefwähler(Mutterschutz etc) diese
Aufstellung BR-WAHL PROBLEM!
Älterallo, bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt: am 26.2. hatte ich meinen letzten Arbeitstag vor meinem 3 woechigen Urlaub. Ein Kollege hat mich an diesem Tag (mit meinem Einverstaendnis) auf die
Betriebsratswahl - was passiert, wenn der Termin zur Bestellung des Wahlvorstands versäumt wurde?
Älterwas passiert, wenn versehentlich der termin zur bestellung des wahlvorstandes versäumt wurde?