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Frist zur Aufstellung versäumt - habe ich noch eine Möglichkeit?

M
müller
Nov 2016 bearbeitet

ich würde gekündigt habe jedoch eine klage eingereicht und auch den prozess gewonnen so dass die kündigung unwirksam ist. jetzt war ein paar tage vor dem urteil der abgabeschluss für die wahlvorschläge. ich wollte mich ebenfalls aufstellen lassen. wie sieht das nun aus? habe ich noch eine möglichkeit? dadurch das ich nicht vor ort sein konnte war ich ja gehindert. bitte schnell um hilfe

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Community-Antworten (1)

N
norbert

05.04.2006 um 22:13 Uhr

Da ist nichts mehr zu machen - Termin ist Termin. Eine Kündigung bzw. KSch-Klage wäre kein Hinderungsgrund für das passive Wahlrecht gewesen. Also Unkenntnis schütz nicht vor...... (nicht bös gemeint!)

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