Frist der Wahlvorschlagslisten
Ich habe auf Grund von Krankheit die Frist für die Wahlvorschläge versäumt, würde mich aber trotzdem gerne zur Wahl aufstellen lassen. Unser Betriebsratsvorsitzender meint die Frist sei rum und ich hätte nun Pech gehabt. Ist das so richtig oder gibt es auch Ausnahmeregelungen z.B. bei Verhinderung durch Krankheit?
Community-Antworten (1)
22.02.2018 um 17:59 Uhr
Sorry, aber das ist wie Flug verpassen... Keine Chance
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