Betriebsrat zurückgetreten - Wieviel Zeit bleibt uns einen Wahlvorstand zu berufen?
Hallo Unser Betriebsrat ist ende Februar zurückgetreten. Frage: Wieviel Zeit bleibt uns,einen Wahlvorstand,zu berufen.
Community-Antworten (5)
05.04.2006 um 21:12 Uhr
Keine... Wie sind denn die Damen und Herren zurückgetreten?
05.04.2006 um 21:33 Uhr
Hallo Wir sind nach einer erfolgreichen Anfechtung zurückgetreten.Bisher hatten wir einen gemeinsamen Betriebsrat. Jetzt möchte die Geschäftsführung sechs einzelne Betriebsräte an den sechs Standorten haben.Da die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist,möchten wir noch keinen Wahlvorstand berufen. Wielange können wir das hinauszögern.
05.04.2006 um 22:07 Uhr
Wenn der BR zurückgetreten ist, gibt es keinen BR und damit keine Mitarbeitervertretung mehr. Dieser Zustand ist für den Arbeitgeber sehr erquicklich . Ihr sollte nicht einen Tag lang mehr warten - im Interesse aller Mitarbeiter.
05.04.2006 um 22:09 Uhr
Definitiv zurückgetreten oder beschlossen, zurückzutreten??? Wichtig!!!
06.04.2006 um 17:30 Uhr
Solange der Betriebsbegriff nicht geklärt ist ( ein Betrieb oder sechs selbständige Betriebe ) wird wieder ein BR für alle gewählt . Diese Wahl muss der Arbeitgeber dann gerichtlich anfechten , wenn er meint es müsse sechs BR geben . Für Euch heißt das Eure Gewerkschaft mit einbeziehen , Beweise sammeln wenn Ihr der Meinung seid es ist ein Betrieb ( der AG wird dies auch tun !) ,.. , unverzüglich Wahl einleiten und evtl. wieder auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vorbereiten . Wenn Ihr jetzt nichts tut und wartet dann : - habt Ihr eine BR-lose Zeit + der AG hält Euch hin . Und solange die Sachfrage des Betriebsbegriffs nicht gerichtlich geklärt ist , kann der AG jedesmal wenn ihm ein BR nicht passt sagen wir sind doch sechs Betriebe und wenn ihm sechs BR nicht passen dann ist es plötzlich doch wieder ein Betrieb . Irgendein BR muss dies angehen , warum nicht Ihr indem Ihr schleunigst einen WV gründet. ? Viel Glück und Ausdauer !
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