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Frage zu Kündigungsschutz Ersatzmitglied

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Manu69
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns sind am 16.05. BR-Wahlen. ich selbst bin gefragt worden ob ich bereit wäre Ersatzmitglied zu werden, welches ich auch angenommen habe. Nun sagte mir unsere BR-Vorsitzende, dass ich-nur aufgrund der Tatsache, dass nun EM bin einen besonderen Kündigungsschutz von 6 Moanten habe. Ist dem so und wenn ja, ab wann gilt diese Frist? Die Wahlauschreibung hängt bei uns seit Montag aus, falls dies von Interesse ist.

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Community-Antworten (8)

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Fayence

05.04.2006 um 17:56 Uhr

Hallo Manu69, im KschG §15 Abs. 3 steht:

Die Kündigung eines Wahlbewerbers ist vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an, jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen... Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen...

Gruß Fayence

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Manu69

05.04.2006 um 18:11 Uhr

Hm, wenn ich das nun richtig verstehe, sind alle Mitarbeiter, die auf den Wählerlisten stehen, bis zur Bekanntgabe des Ergenisses nicht ohne Weiteres kündbar? Was hat das denn ales mit einer Ersatzmitgliedschaft zu tun? Irgendwie raff ich das nicht. :-(

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Fayence

05.04.2006 um 18:20 Uhr

Du hast richtig verstanden. Jeder Kandidat, der nicht in den BR gewählt wurde ist ein Ersatzmitglied. Vorausgesetzt natürlich, dass im Rahmen einer Persönlichkeitswahl mind. 1 Stimme für diesen Kandidaten abgegeben oder im Fall einer Listenwahl mind. 1 Stimme für die Liste abgegeben wurden.

Wie wählt Ihr denn?

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Manu69

05.04.2006 um 18:32 Uhr

Wie haben eine Listenwahl, welche aus zwei Listen besteht. 15 Kandidaten wurden uns auf der Betriebsversammlung auch vorgestellt. Mit anderen Worten, wenn -sagen wir mal - 450 Wähler diese bestimmte Liste wählen, bin ich automatisch ein Ersatzmitglied, weil ich ja meine Einverständniserklärung als EM abgegeben habe?

Danke erstmal für deine Geduld, bin blutiger Anfänger

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tom

05.04.2006 um 22:02 Uhr

Sobald Du wie geschildert als Bewerber auf einer der Listen stehst und Dein Einverständnis zur Kandidatur erklärt hast, hast Du bis zum Aushang des Wahlergebnisses und ab dann weitere 6 Monate Kündigungsschutz!

Wenn Du dann gewählt worden bist und als Ersatzmitglied an einer BRSitzung teilgenommen hast, hast Du ab diesem Zeitpunkt 12 Monate Kündigungsschutz. (Wieviel Stimmen Eure Liste erhalten muß, damit Du mal irgendwann Ersatzmitglied bist, kann ich Dir nicht beantworten; das hängt von Wahlbeteiligung, Listenplatz, usw. ab!)

Wirst Du als Ersatzmitglied nochmals "herangezogen", hast Du ab dieser zweiten Sitzung 1 Jahr Kündigungsschutz und so weiter ... Also immer 1 Jahr nach der letzten Sitzung, an der Du teilgenommen hast!

Kündigungsschutz mit den Einschränkungen, die Fayence beschreibt!!!

Alles klar?

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Fayence

05.04.2006 um 22:14 Uhr

Hallo Manu69, da haben Sie Dich aber ganz schön vergackeiert. Man kann nur seine Kandidatur erklären, aber nicht die Kandidatur als Ersatzmitglied.

Bei einer Listenwahl haben die KandidatInnen die größten Wahlchancen, welche sich auf den vorderen Listenplätzen befinden.

Beispiel: Auf Eurer Liste stehen 10 KandidatInnen. Die Stimmauszählung ergibt, dass Ihr 5 Sitze bekommt. Die ersten 5 ziehen also in den BR ein, die restlichen 5 sind automatisch Ersatzmitglieder Falls Du z.B. auf Listenplatz 5 stehst, bist Du in den BR gewählt.

Das Minderheitengeschlecht habe ich jetzt bewusst nicht berücksichtigt.

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Benno_BRB

06.04.2006 um 10:28 Uhr

Moins !

Ich les mir das grad alles durch und denke : ähm hier fehlt doch noch was! Und siehe da die Liebe Fayence hats auch schon geschrieben!

Ich wünsche allen hier einen Guten Tag!

Benno

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Manu69

06.04.2006 um 13:26 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Irgendwie komm ich mir tatsächlich ein wenig ver....vor und bin nun wirklich mal gespannt, was da noch kommt.

Nochmal danke & sonnige Grüße

Manu69

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