Erstellt am 31.07.2014 um 21:49 Uhr von metallica
Es muss nicht in jedem Fall entsprechend des Geschlechtes geladen werden. Nachrücken muss derjenige mit den nächstmeisten Stimmen (Personenwahl) oder entsprechend seinem Listenplatz (Verhältniswahl).
Wenn es aufgrund von Minderheitenregelungen eine Frau sein muss, muss in jedem Fall Frau A geladen werden. Feierabend ist kein Verhinderungsgrund. Entweder ihr verlegt die Sitzung und sie kommt während der AZ oder ihr verlegt nicht und sie kommt in ihrer Freizeit (oder sie kommt halt unentschuldigt nicht). Herr B zu laden wäre falsch (außer Frau A wird auch noch krank).
Erstellt am 31.07.2014 um 22:34 Uhr von Finya
Ok, danke für die schnelle Antwort!
Das mit dem Feierabend war mir nicht ganz klar. Wobei da jetzt schon wieder einige theoretische Fragen aufploppen, aber die stell ich vielleicht ein anderes mal :-)
Das hat uns auf jeden Fall schon mal weitergeholfen.
Danke!
Gruß
Finya
Erstellt am 31.07.2014 um 22:47 Uhr von seesee
Also dass Frau A in ohrer Freizeit kommen muss, halte ich für nicht richtig. Sie muss die Zeit ausgeglichen bekommen.
Erstellt am 31.07.2014 um 23:05 Uhr von metallica
Das war ja nicht direkt Finyas Frage. Frau A kommt erstmal in ihrer Freizeit, ob die zu vergüten oder auszugleichen ist, wird sich an der Frage entscheiden, ob es sich um einen betriebsbedingten Grund für die Lage der Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit handelt. Ich würde aufgrund der Infos zu Nein tendieren, es das wäre sicherlich diskussionswürdig.
Edit: Sieht so aus, als ob die Rechtsprechung das als betriebsdingten Grund akzeptiert. Sie bekommt also FA.
Erstellt am 01.08.2014 um 07:48 Uhr von Finya
Hallo zusammen,
Ersatzmitglied "Frau A" ist bis 13 Uhr im Haus und um 13 Uhr würde die Sitzung beginnen. Sie muß also nicht extra nochmal zum Betrieb fahren sondern "nur länger" arbeiten. Wir haben auch eine Zeiterfassung mit Gleitzeit-BV, von daher würde Sie die Zeit auch ausgeglichen bekommen.
Aber wenn ich das richtig verstehe haben wir Glück dass wir an dem Tag keine wichtigen Beschlüsse fassen müssen, denn angenommen Ersatzmitglied "Frau A" würde lieber Feierabend machen und nicht zur Sitzung erscheinen, dürften wir ja demnach kein Ersatzmitglied nachladen (da kein wirklicher Verhinderungsgrund von Frau A vorliegt) und wären dann mit 4 Leuten in einem 5er Gremium nicht beschlussfähig, oder?!
Gruß
Finya
Erstellt am 01.08.2014 um 08:15 Uhr von arkalus
Um beschlussfähig zu sein müssen mindestens dei hälfter der BR-Mitglieder (nicht die Anwesenden!) an der Abstimmung teil nehmen.
Wenn von 5 Mitgliedern 4 anwesend (oder durch Ersatzmitglieder vertreten) sind und mit Abstimmen, können beschlüsse gefasst werden.
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/33.html
Erstellt am 02.08.2014 um 00:01 Uhr von seesee
Auch Ersatzmitglieder haben die Pflicht, zu den Sitzungen zu erscheinen. Das sollte man ihnen ziemlich deutlich klar machen. Wenn sie keinen Bock haben, sollten sie zurück treten und denen Platz machen, die sich engagieren wollen.
Erstellt am 02.08.2014 um 01:04 Uhr von Nubbel
seesee, die meisten menschen arbeiten nicht ohne grund teilzeit. und ohne die hintergründe zu kennen solche kneipenparolen zu dreschen ist nur peinlich