In unserem Unternehmen wurde in der letzten Woche die Betriebsratswahl durchgeführt.
Leider ist mir jetzt erst aufgefallen, dass die Wahl durch 2 Personen durchgeführt wurde, die beide im Wahlvorstand und in einer der Vorschlagslisten aufgeführt waren. Da die Beiden die ganze Zeit so gut wie allein in dem Wahlraum waren, könnte man Ihnen etwas unterstellen.

GIBT ES EVTL. EINEN § FÜR DIE DÜRCHFUHRUNG VON WAHLEN???

Anbei der § den ich gefunden habe, der aber leider nicht viel dazu aussagt:

§ 12 Wahlvorgang
(2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und eines einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers.