Erstellt am 15.05.2018 um 20:44 Uhr von MaJoK
Der neue gewählte Betriebsrat ist nach der konstituierenden Sitzung handlungsfähig.
Erstellt am 15.05.2018 um 20:48 Uhr von nicoline
*Die Amtszeit endet also am 31.05.18.*
NEIN! Die Amtszeit des amtierenden BR würde spätestens am 31.05. enden, wenn bis zu dem Datum kein neuer BR gewählt wurde.
Die Amtszeit des jetzt amtierenden BR endet mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses des neuen BR .
Die Amtszeit des neuen BR beginnt mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses (drei Tage Frist beachten, es sei denn, die neu gewählten BRM erklären nach erfolgter Wahl, dass sie die Wahl annehmen),also am selben Tag und endet 4 Jahre später am exakt selben Datum um 24:00 Uhr.
Den Rest deiner Frage kannst du jetzt selber beantworten?