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Termin für die konstituierende Sitzung

C
coba
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, unsere Wahl findet morgen statt. Der BR wurde bei uns erstmals im Sept.2016 gewählt. Die Amtszeit endet also am 31.05.18. Wen ich als Vorsitzende des Wahlvorstands zur konstituierenden Sitzung am 26.05.18 einlade, welcher BR führt das Amt bis zum 31.05.18...der neue oder der alte BR? Aus den Paragraphen im Betr.VG kann ich nichts eindeutiges darüber rauslesrn. Kann ich auch die konstituierende Sitzung für den 05.06.18 ansetzen? Was wäre in den 4 Tagen vom 31.05. Bis 05.06., wenn z.B.eine fristlose Kündigung rein gereicht wird? Danke im Voraus! Conny

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Community-Antworten (2)

M
MaJoK

15.05.2018 um 22:44 Uhr

Der neue gewählte Betriebsrat ist nach der konstituierenden Sitzung handlungsfähig.

N
nicoline

15.05.2018 um 22:48 Uhr

Die Amtszeit endet also am 31.05.18. NEIN! Die Amtszeit des amtierenden BR würde spätestens am 31.05. enden, wenn bis zu dem Datum kein neuer BR gewählt wurde. Die Amtszeit des jetzt amtierenden BR endet mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses des neuen BR . Die Amtszeit des neuen BR beginnt mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses (drei Tage Frist beachten, es sei denn, die neu gewählten BRM erklären nach erfolgter Wahl, dass sie die Wahl annehmen),also am selben Tag und endet 4 Jahre später am exakt selben Datum um 24:00 Uhr. Den Rest deiner Frage kannst du jetzt selber beantworten?

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