Verkürzt arbeiten wegen BR-Kandidatur - ist das zulässig?
Habe noch eine Frage. Meine Chefin hat mir angedroht, dass, wenn ich mich für den BR aufstellen lasse, sich die Tätigkeit im BR nicht mit meiner Arbeit vereinbaren ließe (Personalbuchhaltung). Sie drohte mit an, mir diesen Bereich zu entziehen und mich nur noch 4 std. täglich zu beschäftigen. Darf sie das?
Community-Antworten (2)
04.04.2006 um 13:03 Uhr
Hi lebensrico, das kann sie sich abschminken! Kopf hoch und ziehe es durch!
gruss, leo
04.04.2006 um 13:51 Uhr
Na Klar kann Sie Dir drohen! Soll Sie doch. Sehen die Kollegen wenigstens gleich wes geistes Kind sie ist.
Kandidiert die etwa selber?
§ 20 BetrVG:
Wahlschutz und Wahlkosten
(1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrates behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. (2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrates durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
Ausserdem erhältst Du mit der Aufstellung zur Kandidatur schon mal ein halbes Jahr Kündigungsschutz. Du kannst in dieser Zeit nur aus Gründen eines eventuellen schweren persönlichen Fehlverhaltens gekündigt werden. Als Ersatzkandidat hast Du sogar 1 Jahr Kündigungsschutz und als BR-Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft und nach Ausscheidens aus dem Gremium ein weiteres Jahr. Hierzu zählen auch Änderungskündigungen. Aber das solltest Du Dir mal im KündigungsSchutzGesetz erlesen.
Ansonsten: still weitermachen und die Tante vor vollendete Tatsachen stellen. Sie wäre nicht die Ertse, die sich die Finger verbrennt und dann als Vorbestraft aus der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht geht!
Benno
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