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Sind zusätzliche Bedingungen bei Wahlen zulässig - kann die Belegschaft mit Mehrheit beschliessen, keinen BR zu haben?

G
Georg71
Nov 2016 bearbeitet

Ist es zulässig vom Wahlvorstand eine 'Vorwahl' zur Betriebsratswahl abzuhalten, bei der über die Beibehaltung des BR abgestimmt wird, bei der mind. 50% der Walberechtigten (nicht Wahlteilnehmenden!) mit 'JA' stimmen müssen UND mind. 5 Personen sich zur Wahl zu verfügungstellen müssen?

...Denn laut abgegebener gültiger Stimmen, ist die MEHRHEIT für einen BR, jedoch sind dies nur 46% der Wahlberechtigten.

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Community-Antworten (2)

N
norbert

03.04.2006 um 20:00 Uhr

nein ist nicht zulässig-siehe SAP

B
Benno_BRB

04.04.2006 um 11:31 Uhr

Als nächstes wird dann in der Belegschaft abgestimmt, wer sich ein neues und wer sich ein altes Auto kaufen darf. Auch über Marke, Ausstattung und Ausführung müssen Wahlgänge erfolgen. Wieviel Fahrer werden zugelassen und welche Versicherung wird gekauft? Und ganz wichtig: Wer muss eins klauen und wer muss in Zukunft mit Bus und Bahn fahren? Die Farbe des Autos muss auf jeden Fall zur Disposition gestellt werden. Und auch ob das Ding Diesel oder Benzin schluckt. Und der Ölwechsel einer jeden Schleuder wird nur nach einer Betriebsversammlung (extra Versammlung für jedes Fahrzeug bitteschön) genehmigt. Wieviel Ölsorten gibt es...?

Tststs...

Benno

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