Ab welchem Zeitpunkt ist wer wahlberechtigt?
Ab wann ist ein Mitarbeiter Wahlberrechtigt. Bsp. bei uns fangen am 01.04.06 2 Mitarbeiter neu an, die Vorschlagslisten hängen bereits aus, nicht aber die Kandidatenliste. Sind diese Personen bereits Wahlberechtigt. Frage 2: am 01.04.06 fängt bei uns eine Leiharbeiterin für die geplante dauer von 3 Monaten an, ist diese Wahlberechtigt ?
Community-Antworten (10)
03.04.2006 um 16:21 Uhr
Frage 1 : Ja wahlberechtigt
Frage 2 : Nicht wahlberechtigt
03.04.2006 um 16:37 Uhr
Laut dem Kommentar "Fitting" zum BetrVG steht:
§7 RNr 60
"Das folgt aus der Formulierung "länger als 3 Monate eingesetzt werden" (Das Stichtagsprinzip von Manschmann DB 01 ....... nach dem der LeihArbN nur dann wahlberechtigt sein soll, wennn der länger als 3 Monate nach dem Wahltag überlassen worden ist entspricht dem Wortlaut"
Also da wir geplant haben die Arbnehmerin 3-4 Moante zu berhalten ist Sie wahlberechtigt oder ?
03.04.2006 um 16:41 Uhr
BetrVG §7 Abs2 LÄNGER als 3 Monate,das ist bei euch nicht der Fall.
03.04.2006 um 16:44 Uhr
"da steht eingesetzt werden" nicht eingesetzt ist.
Also Sie wird für 3 Monate eingesetzt werden
03.04.2006 um 16:49 Uhr
Also wenn 3 Monate ist sie auch lt.Fitting nicht wahlberechtigt.
Wenn 4 Monate ist sie wahlberechtigt.
Fitting bitte ganz genau lesen §7 rn59,schon der erst satz sagt alles aus.
03.04.2006 um 17:45 Uhr
@fayence
habe ich jetzt etwas falsches geschrieben?? Bei 3 Monate nicht wahlberechtigt,und wenn es 4 Monate sein sollten ist sie wahlberechtigt.
03.04.2006 um 18:04 Uhr
@ DocPille Ich hatte Dich falsch gelesen und meine vorherige Antwort deswegen gelöscht! Da warst Du aber schnell ;-)
Im §7 BetrVG steht: Wahlberechtigung Leiharbeiter bei Entleihdauer von mehr als 3 Monaten, was aber auch nicht 4 Monate bedeutet. Streng genommen reichen 3 Monate und 1 Tag.
03.04.2006 um 18:07 Uhr
Ok, danke, somit ist der/Die Wahlberechtigt
03.04.2006 um 18:26 Uhr
@Fayence
Die 4Monate hatte ich nur geschrieben,weil ganz am Anfang die Rede war von 3Monaten,und dann auf einmal 3-4Monate.
@skarsatai nochmal,wenn 3 Monate wie du schreibst um 14.44Uhr,dann ist sie nicht wahlberechtigt.Nur wenn länger als 3 Monate.
03.04.2006 um 20:46 Uhr
man kann auch gegen eine Wand reden
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