Minderheiten im BR - praktische Umsetzung
Hallo und schon mal vielen Dank für die Hilfe. Es geht um den §15 BetrVG - Minderheit im BR. Es sollten bei uns - entsprechend des Gesetzes - 3 Frauen im BR sein (Gesamt 7 Mitglieder). Den Grundsatz habe ich schon verstanden aber ein Beispiel: 1 Dame wird mit soviel Stimmen in den BR gewählt, dass sie quasi PLatz 6 belegt. Die andern 3 Kandidatinnen haben aber wesentlich weniger Stimmen, als ihre männl. Kollegen und würden - den Wählerstimme entsprechend - nicht unter die ersten 7 kommen, die den BR stellen müssen. Was ist nun wichtiger: der "Wählerwunsch" oder das Minderheitenprinzip?
Community-Antworten (3)
31.03.2006 um 14:13 Uhr
Wenn drei Frauen gewählt wurde (=mindestens 1 Stimme), dann kommen auch wie gefordert drei Frauen in den siebenköpfigen BR.
31.03.2006 um 14:15 Uhr
Ach ja - in Deinem Beispiel gab es ja 4 Kandidatinnen. Die vierte wäre Ersatzmiglied und würde bei "Frauenbedarf" für die jeweilige Sitzung nachrücken.
03.04.2006 um 12:53 Uhr
?Darf ich "Konkretisieren"?
Norden hat Recht! Basta!
Die drei "bestbestimmten" Frauen sind definitiv im BR. Drei männl. Kandidaten, werden - auch wenn sie mehr Stimmen haben als die beste der Frauen - auf die "Ersatzbank" gesetzt, bis sie für ein männliches BR-Mitglied, vorübergehend oder permanent, eingewechselt werden.
Benno
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