Erstellt am 29.03.2006 um 18:06 Uhr von Norden
Wer ins Wahllokal kommt, der erhält einen Stimmzettel. Alles wird in der Wählerliste vermerkt. Beim späteren Zusammenführen der Briefwahlunterlagen, wo ja auch von der Wählerliste abgeharkt wird, kommt der Stimmumschlag NICHT in die Urne. So ist der Ablauf!
Erstellt am 29.03.2006 um 18:11 Uhr von Norden
§ 26
Verfahren bei der Stimmabgabe
(1) Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so legt der Wahlvorstand den Wahlumschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne.
Erstellt am 29.03.2006 um 18:25 Uhr von Norden
Ach ja: Da ja anhand der Wählerliste klar ist, wie viele Stimmzettel in der Urne sein müssen, darüber hinaus die Wahl(urne) permanent durch den Wahlvorstand bewacht wird, sollte eine doppelte Stimmabgabe nicht möglich sein. Zumal ich beim Einwurf des "geplanten Briefwählers" ganz genau hinschauen werde.
Erstellt am 29.03.2006 um 21:10 Uhr von S4PMike
Danke Norden, ich hielt das oben gesagte ("...") auch nicht für rechtlich abgesegnet, zumal ja jede Stimmabgabe abgehakt und mehrfach geprüft wird.