Persönliche Wahlstimmabgabe - trotz beantragter Briefwahl?
Hallo, in BR-Wahl-Schulungsunterlagen (nicht W.A.F) habe ich entnommen, dass Arbeitnehmer die Briefwahl beantragt hatten, am Wahltag dann aber doch im Hause sind, ihre Stimme trotzdem persönlich abgeben können ( soweit klar). "Dies geht aber nur, wenn sie die übersandten Unterlagen ins Wahllokal mitbringen. Sie dürfen - außer sie geben den übersandten (z.B. beschädigten) Stimmzettel zurück - keinen neuen Stimmzettel erhalten."
Was haltet ihr davon? Welche rechtliche Grundlage gibt es hierfür?
Community-Antworten (4)
29.03.2006 um 20:06 Uhr
Wer ins Wahllokal kommt, der erhält einen Stimmzettel. Alles wird in der Wählerliste vermerkt. Beim späteren Zusammenführen der Briefwahlunterlagen, wo ja auch von der Wählerliste abgeharkt wird, kommt der Stimmumschlag NICHT in die Urne. So ist der Ablauf!
29.03.2006 um 20:11 Uhr
§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe (1) Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so legt der Wahlvorstand den Wahlumschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne.
29.03.2006 um 20:25 Uhr
Ach ja: Da ja anhand der Wählerliste klar ist, wie viele Stimmzettel in der Urne sein müssen, darüber hinaus die Wahl(urne) permanent durch den Wahlvorstand bewacht wird, sollte eine doppelte Stimmabgabe nicht möglich sein. Zumal ich beim Einwurf des "geplanten Briefwählers" ganz genau hinschauen werde.
29.03.2006 um 23:10 Uhr
Danke Norden, ich hielt das oben gesagte ("...") auch nicht für rechtlich abgesegnet, zumal ja jede Stimmabgabe abgehakt und mehrfach geprüft wird.
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