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Einfluss auf Schutzbefohlene bei der Betriebsratswahl?

G
Gunny
Nov 2016 bearbeitet

ich bin im Wahlvorstand und Betriebsratsmitglied Unser Betriebsratsvorsitzender der auch im Prüfungsausschuss gesellenprüfungen abnimmt,soll zu einen Azubi gesagt haben"Du weißt ja wo Du dein Kreuz zu machen hast. Jetzt Drängt unser Chef darauf Ihn von der Wahl liste zu Streichen und er soll sein Amt als Betriebsratsvorsitzender nierderlegen.Er beruft sich darauf seine Azubi zu schützen.Wie ist die Rechts lage und betrifft es überhaupt den Wahlvorstand.

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Community-Antworten (3)

N
norbert

28.03.2006 um 20:30 Uhr

Das kann der Chef nicht vom WA verlangen bzw. durchsetzen. Wenn er will, daß der Kollege sein Amt niederlegt, muß er das Arbeitsgericht anrufen (Beschlußverfahren) Ich denke aber, daß er wenig Erfolg haben wird. Seine Bemerkung zum Azubi reicht sicherlich dafür nicht aus.

A
AO

28.03.2006 um 21:20 Uhr

Eine Wahl soll deshalb geheim sein, das jeder nur seinem Gewissen gegenüber Verantwortung trägt, wem er sein(e) Kreutzchen geschenkt hat. Der Kollege macht aus meiner Sicht "Brachial"-Wahlkampf. Wer sich davon beeindrucken lässt...?

Ao

D
df7fr

29.03.2006 um 19:18 Uhr

Der AZUBI wird seinem Meister laut sagen: "Natürlich Chefe ich weiss Bescheid" in der Wahlkabine wird er ganz sicher wissen wen er wählt.

:-)))

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