Erstellt am 04.05.2018 um 17:48 Uhr von celestro
Es gibt weder eine Mitmachquote, noch eine Gültigkeitsgrenze. Wenn zuviele Stimmen ungültig sind, war entweder Eure Info schlecht oder die Kollegen sind einfach ein bisschen dusselig.
Erstellt am 04.05.2018 um 18:02 Uhr von Pjöööng
Der Wahlvorstand hat in jedem Falle dieStimmen auszuzählen und das Wahlergebnis bekannt zu geben. Ob die Wahl dann evtl. erfolgreich angefochten werden kann steht auf einem anderen Blatt.
Erstellt am 04.05.2018 um 19:40 Uhr von alter Mann
"weil z.B. die Mitarbeiter durcheinander mit den vielen Informationen (Blätter) durcheinander kommen..."
Wenn damit die üblichen Informationsblätter gemeint sind, wie eine Briefwahl funktioniert, dann mag die Wahl nicht besonders gut vorbereitet worden sein, wäre aber für sich alleine kaum ein Anfechtungsgrund.
Das sähe anders aus, wenn es bei Euch viele Kollegen gibt, die nur wenig Deutsch können und sie nicht richtig informiert wurden.
Oder gab es bei Euch verschiedene Blätter für die Stimmabgabe selbst? Das wäre ein grober Fehler: Alle Wahlvorschläge müssen auf einem Blatt stehen, und zwar alle auf einer Seite.
Erstellt am 04.05.2018 um 20:04 Uhr von Pjöööng
Egal! Der WV hat nicht über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden!