Rücknahme einer Stützunterschrift - ist das zulässig?
Darf eine Stützunterschrift nach Einreichung der Vorschlagsliste beim WV wieder zurückgezogen werden?
Community-Antworten (1)
27.03.2006 um 16:58 Uhr
hallo lyle, er kann seinen Willen beim Wahlvorstand kundtun. Die Stützunterschrift bleibt trotzdem auf der Vorschlagsliste, und behält seine Gültigkeit. Gruss Mona-Lisa
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