Neueinstellung zum 01.04. - am 04.04. wahlberechtigt?
Hallo, bein uns sind am 04.04.2006 Betriebsratswahlen . am 1.4. haben wir eine Neueinstellung, ist er wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
23.03.2006 um 09:27 Uhr
Wenn er am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist, ist er wahlberechtigt.
23.03.2006 um 10:29 Uhr
Der WV ist verpflichtet die Wählerliste ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Dazu steht auch in dem Anschreiben an den AG, dem WV bei Neueinstellungen dies ihm unverzüglich mitzuteilen.
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