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Neueinstellung zum 01.04. - am 04.04. wahlberechtigt?

F
Fritz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bein uns sind am 04.04.2006 Betriebsratswahlen . am 1.4. haben wir eine Neueinstellung, ist er wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

O
Olaf0412

23.03.2006 um 09:27 Uhr

Wenn er am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist, ist er wahlberechtigt.

FB
Frank B.

23.03.2006 um 10:29 Uhr

Der WV ist verpflichtet die Wählerliste ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Dazu steht auch in dem Anschreiben an den AG, dem WV bei Neueinstellungen dies ihm unverzüglich mitzuteilen.

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