Wahlberechtigt trotz Wehrdienst?
Hallo!!
Ich habe eine kurze Frage zum Thema "Wahlberechtigt ja/nein": Wir haben zwei ehem. Azubis, welche nach der Ausbildung nun den Wehrdienst ableisten. Die Stelle ist für beide freigehalten, wenn Sie zurück kommen.
Sind diese beiden auch Wahlberechtigt?!
Danke!!!
RiPuLe
Community-Antworten (2)
27.03.2006 um 18:08 Uhr
Hi,
sie dürfen wählen und gewählt werden.
28.03.2006 um 12:47 Uhr
na, na @DocPille,
wieder mal recht voreilig geantwortet ! freigehalten heißt nicht das sie einen arbeitsvertrag haben. ist der ausbildungsvertrag abgelaufen und eine übernahme noch nicht schriftlich fixiert durfen sie werder das eine noch das andere.
NACHFRAGEN ! ich frag auch frauen auch immer ob sie die pille nehmen ;-))
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