Kündigungsschutz für Wahlhelfer bei de BR-Wahl?
genießen Wahlhelfer ebenfalls 6 Monate Kündigungsschutz nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Wie es ja für Wahlvorstände und nicht gewählte Betriebsratsbewerber gilt.
Community-Antworten (1)
22.03.2006 um 20:32 Uhr
Wahlhelfer haben keinen Kündigungsschutz gem. § 15 KSchG, diesen haben nur die Mitglieder des Wahlvorstandes.
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