genießen Wahlhelfer ebenfalls 6 Monate Kündigungsschutz nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Wie es ja für Wahlvorstände und nicht gewählte Betriebsratsbewerber gilt.
Erstellt am 22.03.2006 um 19:32 Uhr von norbert Wahlhelfer haben keinen Kündigungsschutz gem. § 15 KSchG, diesen haben nur die Mitglieder des Wahlvorstandes.