Erstellt am 21.11.2006 um 07:50 Uhr von Hannibal
Hallo,
Wahlhelfer (Wahlberechtigte) werden vom Wahlvorstand bestellt. Es besteht allerdings keine Verpflichtung dieses Amt zu übernehmen. Weiterhin sind sie keine Mitglieder des Wahlvorstandes. Sie dürfen denWahlvorstand bei der Durchführung der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung unterstützen. Bei Entscheidungen im Rahmen des Wahlverfahrens z. B. Ungültigkeit von Stimmzetteln, haben sie kein Stimmrecht.