hallo, seit 11/2005 bin ich bei meinem arbeitgeber beschäftigt. meine probezeit endet am 30.4.06. ich bin kein azubi und über 18 jahre alt und arbeite 65%. wahlen sind bei uns am 24.4.06. man sagte mir, dass ich erst wahlberechtigt sei, wenn ich der einrichtung 6 monate zugehöre. ist das rechtens?? ich bitte um antwort. danke!