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AN über 18 Jahre - bin ich wahlberechtigt??

A
atagirl
Nov 2016 bearbeitet

hallo, seit 11/2005 bin ich bei meinem arbeitgeber beschäftigt. meine probezeit endet am 30.4.06. ich bin kein azubi und über 18 jahre alt und arbeite 65%. wahlen sind bei uns am 24.4.06. man sagte mir, dass ich erst wahlberechtigt sei, wenn ich der einrichtung 6 monate zugehöre. ist das rechtens?? ich bitte um antwort. danke!

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.03.2006 um 23:44 Uhr

Was man Dir sagte stimmt. Die 6 Monate müssen vollendet sein.

B
Biggi

22.03.2006 um 00:09 Uhr

Hallo Kölner ich dachte man ist wahlberechtigt vom ersten Tag der Betriebszugehörigkeit, nur wählbar ist man erst nach 6 Monaten. Oder habe ich da was falsches gelesen? Gruß Biggi

K
Kölner

22.03.2006 um 00:15 Uhr

Entschuldigung... Ich hatte zuviel gedeutet. Natürlich braucht man nur für das passive Wahlrecht 6 Monate im Betrieb zu sein. Erbitte die Vergebung!

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