Erstellt am 21.03.2006 um 22:44 Uhr von Kölner
Was man Dir sagte stimmt. Die 6 Monate müssen vollendet sein.
Erstellt am 21.03.2006 um 23:09 Uhr von Biggi
Hallo Kölner
ich dachte man ist wahlberechtigt vom ersten Tag der Betriebszugehörigkeit, nur wählbar ist man erst nach 6 Monaten.
Oder habe ich da was falsches gelesen?
Gruß Biggi
Erstellt am 21.03.2006 um 23:15 Uhr von Kölner
Entschuldigung...
Ich hatte zuviel gedeutet. Natürlich braucht man nur für das passive Wahlrecht 6 Monate im Betrieb zu sein.
Erbitte die Vergebung!