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Wahlvorstand zurückgetreten, was nun?? EILIG!

JK
Jom Knipf
Nov 2016 bearbeitet

Hallöle,

in unserer Firma wurde der Vorsitzende des Wahlvohrstands von einem Rundschreiben der Geschäftsleitung (Betriebsrat unerwünscht und kostet Geld...) so sehr "beeindruckt", dass er von seinem Posten zurücktreten will.

Der dreiköpfige Wahlvorstand (ohne Ersatzmann/frau) war vom bestehenden Betriebsrat eingesetzt worden und als solcher auch bei der Geschäftsleitung benannt.

Was ist beim Rücktritt zu beachten? Kann der Betriebsrat "formlos" einen weiteren Kollegen in den Wahlvorstand schicken und einen neuen Vorsitzenden benennen?

Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße

Jom Knipf

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Community-Antworten (4)

R
rainerzwo

21.03.2006 um 16:30 Uhr

Was ist beim Rücktritt zu beachten? nxi besonderes, wenn er raus ist ist er raus.

Kann der Betriebsrat "formlos" einenweiteren Kollegen in den Wahlvorstand schicken und einen neuen Vorsitzenden benennen? Das muss der BR schon in einer richtigen Sitzung so beschließen, mehr aber nu auch wieder nicht...

F
Fayence

21.03.2006 um 19:08 Uhr

@ Jom Knipf

"Rundschreiben der Geschäftsleitung (Betriebsrat unerwünscht und kostet Geld...) "

Und bei einem solchen Schreiben knickt der Vorsitzende Eures Wahlvorstands ein??? Wenn dieser Inhalt wirklich so geschrieben stand, würden mir eher andere Dinge einfallen, aber mit Sicherheit kein Rücktritt!

Alles weitere hat rainerzwo beschrieben!

W
w-j-l

21.03.2006 um 21:34 Uhr

Wenn der WV einknickt, dann ist das eindeutig bewußte und erfolgreiche Wahlbehinderung, also ein Straftatbestand nach §119. Der BR kann den AG anzeigen.

Der WV soll sich dadurch nicht irre machen lassen! Wenn der AG meint, er muss sich gegen den BR stellen, dann soll er halt ggf. die Wahl anfechten.

Der BR kann auch im bereits laufenden Wahlverfahren neue WV-Mitglieder nachbenennen, wenn einzelne WV-Mitglieder ausfallen.

JK
Jom Knipf

22.03.2006 um 09:41 Uhr

Danke, KollegInnen,

manche Geschäftsführer wiissen eben, wie man ein Schreiben "erfolgreich" formuliert...

Das mit dem §119 werden wir mal prüfen. Es wird wohl nicht zur Anzeige kommen ("Kosten"), aber ein deutlicher Hinweis in dieser Richtung wird wohl nicht schaden!

Danke

Jom Knipf

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