Erstellt am 21.03.2006 um 15:30 Uhr von rainerzwo
>Was ist beim Rücktritt zu beachten?
nxi besonderes, wenn er raus ist ist er raus.
>Kann der Betriebsrat "formlos" einenweiteren Kollegen in den Wahlvorstand schicken und einen neuen Vorsitzenden benennen?
Das muss der BR schon in einer richtigen Sitzung so beschließen, mehr aber nu auch wieder nicht...
Erstellt am 21.03.2006 um 18:08 Uhr von Fayence
@ Jom Knipf
"Rundschreiben der Geschäftsleitung (Betriebsrat unerwünscht und kostet
Geld...) "
Und bei einem solchen Schreiben knickt der Vorsitzende Eures Wahlvorstands ein???
Wenn dieser Inhalt wirklich so geschrieben stand, würden mir eher andere Dinge einfallen, aber mit Sicherheit kein Rücktritt!
Alles weitere hat rainerzwo beschrieben!
Erstellt am 21.03.2006 um 20:34 Uhr von w-j-l
Wenn der WV einknickt, dann ist das eindeutig bewußte und erfolgreiche Wahlbehinderung, also ein Straftatbestand nach §119. Der BR kann den AG anzeigen.
Der WV soll sich dadurch nicht irre machen lassen! Wenn der AG meint, er muss sich gegen den BR stellen, dann soll er halt ggf. die Wahl anfechten.
Der BR kann auch im bereits laufenden Wahlverfahren neue WV-Mitglieder nachbenennen, wenn einzelne WV-Mitglieder ausfallen.
Erstellt am 22.03.2006 um 08:41 Uhr von Jom Knipf
Danke, KollegInnen,
manche Geschäftsführer wiissen eben, wie man ein Schreiben "erfolgreich" formuliert...
Das mit dem §119 werden wir mal prüfen. Es wird wohl nicht zur Anzeige kommen ("Kosten"), aber ein deutlicher Hinweis in dieser Richtung wird wohl nicht schaden!
Danke
Jom Knipf