Wählerliste korrigieren wenn sich in Zukunft etwas ändert?
unsere Betriebsratswahl findet am 30.03.2006 statt und es gibt bei uns im Betrieb eine Personalveränderung zum 01.04.2006 1 leitender Angestellter entfällt und zwei bisherige Angestellte werden als leitende berufen. muß die Wählerliste geändert werden obwohl am Stichtag (Wahltag) dieses noch keine Gültigkeit hat ?
Community-Antworten (3)
21.03.2006 um 10:21 Uhr
Der Wahltag ist entscheidend. Wer wählen darf entscheidet die Wählerliste. Und darauf darf nur der aktuelle Stand ablesbar sein. Wer an diesem Tag kein leit.Angestellter ist, darf wählen. Auch wenn er am nächsten Tag befördert wird...
21.03.2006 um 10:47 Uhr
Hallo wo finde ich den Gesetzestext dazu ?
21.03.2006 um 12:23 Uhr
Hallo Jürgen,
§ 2 Abs. 3 WO und § 4 WO
MfG Angi1
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