unsere Betriebsratswahl findet am 30.03.2006 statt
und es gibt bei uns im Betrieb eine Personalveränderung zum 01.04.2006
1 leitender Angestellter entfällt und zwei bisherige Angestellte werden als leitende berufen.
muß die Wählerliste geändert werden obwohl am Stichtag (Wahltag) dieses noch keine Gültigkeit hat ?