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Wählerliste korrigieren wenn sich in Zukunft etwas ändert?

JH
Jürgen Hümer
Nov 2016 bearbeitet

unsere Betriebsratswahl findet am 30.03.2006 statt und es gibt bei uns im Betrieb eine Personalveränderung zum 01.04.2006 1 leitender Angestellter entfällt und zwei bisherige Angestellte werden als leitende berufen. muß die Wählerliste geändert werden obwohl am Stichtag (Wahltag) dieses noch keine Gültigkeit hat ?

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Community-Antworten (3)

H
Homeland25

21.03.2006 um 10:21 Uhr

Der Wahltag ist entscheidend. Wer wählen darf entscheidet die Wählerliste. Und darauf darf nur der aktuelle Stand ablesbar sein. Wer an diesem Tag kein leit.Angestellter ist, darf wählen. Auch wenn er am nächsten Tag befördert wird...

JH
Jürgen Hümer

21.03.2006 um 10:47 Uhr

Hallo wo finde ich den Gesetzestext dazu ?

A
Angi1

21.03.2006 um 12:23 Uhr

Hallo Jürgen,

§ 2 Abs. 3 WO und § 4 WO

MfG Angi1

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