Erstellt am 21.03.2006 um 09:23 Uhr von Homeland25
Also ehrlich gesagt, bei so einer gravierenden Tragweite, wer den einköpfingen BR besetzt, würde ich mich nicht auf die Aussage der Leute hier verlassen, sondern Experten-Rat (Rechtsanwalt) einholen. Denn der Verlierer könnte sich das Ganze in einem halben Jahr wieder anders überlegen und die ganze Wahl dann anfechte, dann habt ihr noch mehr Probleme...
Erstellt am 21.03.2006 um 09:28 Uhr von rainerzwo
Auf jeden Fall ein nettes praktisches Beispiel, was beweist, weshalb man Briefumschläge bei der Wahl verwenden muss - beim aufmerksamen öffnen hätte man die doppelte Stimme dann als ungültig erkannt.
Es ist nett, dass sich die beiden potentiell gewählten auf Auslosung geeinigt haben - ich habe aber den Eindruck, dass dies für den Wahlvorstand juristisch ohne Relevanz ist. Der WV muss feststellen wer mit wieviel Stimmen gewählt wurde - Basta. Und wenn er das nicht kann, hat er ein Problem, dass die Kandidaten ihm nicht abnehmen können.
Erstellt am 21.03.2006 um 10:34 Uhr von rainerzwo
Ich würde empfehlen: Ihr holt Euch Rat ein beim Juristenfachmann.
Erstellt am 22.03.2006 um 14:33 Uhr von AO
Und ich würde sagen, dass diese Wahl hier manipuliert wurde. und zwar beweisbar. wenn mann nicht nachweisen kann, wer (ist ja auch fast egal - FAST!!) muss man halt bei der neuwahl ALLE nochmals wählen lassen.
Auf jeden fall ist die Wahl ungültig und wenn ihr einen BR einsetzt ist das nichtig!
Viel Erfolg bei der Neuwahl
Erstellt am 22.03.2006 um 23:44 Uhr von Ramses II
Ich halte AOs Antwort für Unsinn!
Der WV stellt das Wahlergebnis fest und veröffentlicht es. Die Wähler, Kandidaten, Arbeitgeber können dann entscheidne ob sie die Wahl anfechten.