Mehr Stimmzettel als Wahlteilnehmer
Bei uns ist ein einköpfiger BR zu wählen. In der Urne lag eine Stimme mehr, als MA vorhanden waren, d.h. einer hat einen zweiten Zettel eingeworfen. Beim Ergebnis 6/5 könnte dies Auswirkungen gehabt haben. Die beiden Kandidaten haben sich darauf verständigt, dass sie von Patt ausgehen und das Los entscheiden lassen. Da dies im MA-Kreis Unmut ausgelöst hat, wäre ich für eine Einschätzung dankbar, wie ihr dies seht. Ich gehe davon aus, dass das festgestellte Ergebnis zunächst wirksam ist und nur durch Anfechung beim Arb-gericht angegangen werden könnte.
Community-Antworten (5)
21.03.2006 um 10:23 Uhr
Also ehrlich gesagt, bei so einer gravierenden Tragweite, wer den einköpfingen BR besetzt, würde ich mich nicht auf die Aussage der Leute hier verlassen, sondern Experten-Rat (Rechtsanwalt) einholen. Denn der Verlierer könnte sich das Ganze in einem halben Jahr wieder anders überlegen und die ganze Wahl dann anfechte, dann habt ihr noch mehr Probleme...
21.03.2006 um 10:28 Uhr
Auf jeden Fall ein nettes praktisches Beispiel, was beweist, weshalb man Briefumschläge bei der Wahl verwenden muss - beim aufmerksamen öffnen hätte man die doppelte Stimme dann als ungültig erkannt.
Es ist nett, dass sich die beiden potentiell gewählten auf Auslosung geeinigt haben - ich habe aber den Eindruck, dass dies für den Wahlvorstand juristisch ohne Relevanz ist. Der WV muss feststellen wer mit wieviel Stimmen gewählt wurde - Basta. Und wenn er das nicht kann, hat er ein Problem, dass die Kandidaten ihm nicht abnehmen können.
21.03.2006 um 11:34 Uhr
Ich würde empfehlen: Ihr holt Euch Rat ein beim Juristenfachmann.
22.03.2006 um 15:33 Uhr
Und ich würde sagen, dass diese Wahl hier manipuliert wurde. und zwar beweisbar. wenn mann nicht nachweisen kann, wer (ist ja auch fast egal - FAST!!) muss man halt bei der neuwahl ALLE nochmals wählen lassen.
Auf jeden fall ist die Wahl ungültig und wenn ihr einen BR einsetzt ist das nichtig!
Viel Erfolg bei der Neuwahl
23.03.2006 um 00:44 Uhr
Ich halte AOs Antwort für Unsinn!
Der WV stellt das Wahlergebnis fest und veröffentlicht es. Die Wähler, Kandidaten, Arbeitgeber können dann entscheidne ob sie die Wahl anfechten.
Verwandte Themen
Hat jemand zu dem Aussehen des Stimmzettel eine Kommentierung?
ÄlterHallo, auf dem Stimmzettel für unsere BR-Wahl (Listenwahl) sind die beiden Listen nicht untereinander sondern nebeneinander aufgeführt; der Stimmzettel hat das Format DIN A 4 quer. Links stehen all
Stimmzettel ohne angekreuzten Kandidaten
ÄlterAls ob unsere Wahl nicht schon bis hier auf steinigem Grund ausgeführt wurde, kommt nun hoffentlich dazu eine letzte Frage von mir. Lage: Betriebsrat gewählt (3-köpfig), 37 Wahlberechtigte, 37 Stim
Stimmzettel Betriebsratswahl - wie muss der aussehen?
ÄlterHallo, ich habe da mal eine Frage zum Aussehen des Stimmzettels. Bei uns fand die Wahl am Dienstag , den 09.05. statt. Die Wahl wurde als Listenwahl durchgeführt. Laut WO §11 ist es ausreichend, we
Stimmzettel alphabetisch oder nicht?
ÄlterHallo, bei uns gibt es folgende Frage: Es wurde in einer Mitgliederversammlung von Ver.di eine Kandidatenliste erstellt in dem alle Ver.di Mitglieder die Interesse an der Betriebsratsarbeit haben sic
Mehr Stimmzettel als Wahlteilnehmer - was dann?
ÄlterBei uns ist ein einköpfiger BR zu wählen. In der Urne lag eine Stimme mehr, als MA vorhanden waren, d.h. einer hat einen zweiten Zettel eingeworfen. Beim Ergebnis 6/5 könnte dies Auswirkungen gehabt h