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Wahlrecht für in Elternzeit befindliche Person - was wenn diese AN noch keine Unterlagen erhalten haben?

H
Heike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin in Elternzeit und wie ich in diesem Forum nun gelesen habe, bin ich berechtigt, bei der Betriebsratswahl meine Stimme abzugeben. Nun habe ich keinerlei Unterlagen zugeschickt bekommen, hätte das eigentlich passieren müssen? Kann ich nun direkt in den Betrieb gehen und meine Stimme abgeben? (Die Wahl ist schon am 22.März!) Vielen Dank! Gruß Heike

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Community-Antworten (2)

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ProfNase

19.03.2006 um 10:06 Uhr

Hallo Heike,

du hast aktives und passives Wahlrecht, sofern du schon seit 6 Monaten im Betrieb bist.

Du kannst nun allerdings nur wählen, wenn du auch in der Wählerliste eingetragen bist.... §3 Abs. 3 der Wahlordnung.

Gruß,

ProfNase

M
Mona-Lisa

19.03.2006 um 11:38 Uhr

hallo Heike, geh am 22.3. in deinen Betrieb zum wählen. Solltest du nicht in der Wählerliste eingetragen sein, hat der Wahlvorstand ein Problem, das, wenn er seine Hausaufgaben gemacht hat, auch lösen kann.

an ProfiNase: Betreff 6 Monate! Heike sagt, dass sie in der Elternzeit ist, also muss sie schon ein ganzes Stück länger Mitarbeiterin in ihrem Betrieb sein.

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