Müssen die Ersatzmitglieder nachrücken?
Wir hatten Betriebsratswahlen (Personenwahl), 2 Kandiaten haben die Wahl noch nicht angenommen, jetzt habe ich gehört sie wollen am Montag die Wahl annehmen und an der konstituierenden Sitzung zurücktreten und Neuwahlen (Grund für mich unklar, Listenwahl ) anstreben. Falls die Wahl gültig ist müssen doch die Ersatzmitglieder nachrücken - oder??
Community-Antworten (1)
18.03.2006 um 14:28 Uhr
Korrekt. Lass sie ruhig zurücktreten, dann rücken halt die Ersatzmitglieder nach!
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