Wahlvorschlagsliste ungültig, da Reihenfolge ausgelost worden ist ??
Müssen die Stimmzettel mit der Wahlvorschlagsliste übereinstimmen? Bei uns wurde die Wahl deshalb angefochten, da der Wahlvorstand die Reihenfolge der Kandidaten ausgelost hat, was nach § 20 angeblich unzulässig ist. In dem Schreiben wurde die Wahl vom 15.03.06 angefochten. Die Wahl war aber schon am 14.03.06.
Community-Antworten (14)
17.03.2006 um 23:03 Uhr
Natürlich müßen die Stimmzettel mit den Vorschlagslisten übereinstimmen. Eine Wahl kann auch nach der Wahl angefochten werden.
17.03.2006 um 23:16 Uhr
Hallo Oscar, formaljuristisch ist es natürlich nicht korrekt, ein Wahl unter Bezug auf das falsche Datum anzufechten. Aber wer hat die Wahl überhaupt bei wem mit einem Schreiben angefochten? Auch fehlt jeglicher Bezug zu §20, da finde ich nichts!
17.03.2006 um 23:21 Uhr
Hallo, danke für die schnelle Antwort Ich möchte zur Sicherheit aber nochmal klarstellen, daß natürlich alle Namen auf den Stimmzetteln mit der Wahlvorschlagsliste übereinstimmen, nur die Reihenfolge nicht.
17.03.2006 um 23:28 Uhr
Hallo Fayence, sorry, ist natürlich §19. Angefochten wurde die Wahl von vier Kollegen die auf der Wahlvorschlagsliste gestanden haben, aber vergessen haben diese auch zu unterschreiben. Das Schreiben ging an den Wahlvorstand.
17.03.2006 um 23:44 Uhr
Hallo Oscar, irgendwie verstehe ich immer weniger, vielleicht aber auch nicht! Ich kann es Dir jetzt im Prinzip ganz einfach machen. Lese doch auch den §19 BetrVG einmal. Du wirst feststellen können, dass eine Wahl wenn überhaupt nur beim Arbeitsgericht angefochten werden kann und nicht beim Wahlvorstand.
Aber es interessiert mich trotzdem etwas mehr, pure Neugierde!
Also 4 Kollegen wollten kandidieren, richtig? Haben ihre Kandidatur aber nicht schriftlich erklärt, richtig? Die fehlenden Einverständniserklärungen wurden durch den WV gegenüber dem Listenführer bemängelt, richtig? Innerhalb von 3 Arbeitstagen hat der Listenführer die Erklärungen nicht beigebracht, richtig? Daraufhin wurden diese 4 Kollegen als Kandidaten von dem Wahlvorschlag gestrichen, richtig? Und jetzt sind sie sauer und wollen auf diese Art und Weise eine Wahlwiederholung herbeiführen, richtig?
Jetzt bist Du erst einmal wieder dran! Der §19 erklärt trotzdem nicht, dass die Reihenfolge der Kandidaten nicht ausgelost werden darf.
18.03.2006 um 11:36 Uhr
Hallo Fayence,
Du hast recht. Warum die sich auf den Paragraphen beziehen verstehe ich auch nicht.
Also, die 4 Kollegen haben auf der WV nicht unterschrieben weil sie angeblich nicht wußten, daß sie nur dann auch gewählt werden können. Soviel mir bekannt ist, wurde die Liste allerdings nach einer bestimmten Zeit entfernt und wer nicht unterschrieben hat, war halt nicht dabei.
In dem Brief wird dem WV die Anfechtung mitgeteilt, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Mich interessiert halt nur im Vorfeld ob sie damit durchkommen.
Ich selbst bin weder im BR noch im WV.
18.03.2006 um 12:51 Uhr
Hallo Oscar, mit diesen Angaben kann nicht beurteilt werden, ob die Anfechtung möglich und ev. erfolgreich ist. Die Auslosung der Kandidaten Reihenfolge ist zwar nicht korrekt, wird aber die Wahl und deren Ergebnis nicht wirklich in Frage stellen können. Da sehe ich keinen Anfechtungsgrund, dem ein Gericht stattgeben würde.
Viel entscheidender ist, dass diese 4 Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen worden sind. Auch wenn sie nicht wussten, dass die Kandidatur schriftlich erklärt werden muss, hätte der WV den Listenführer auf diesen "heilbaren Mangel" nach Listeneinreichung hinweisen müssen. Der Listenführer wiederum hätte sich mit den 4 Kandidaten in Verbindung setzen müssen usw. Wie das Ganze letztendlich gelaufen ist, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden. Es bleibt also nur abzuwarten, wie das Arbeitsgericht entscheiden wird!
Gruß Fayence
18.03.2006 um 17:44 Uhr
Hallo, nachdem ich 3 mal alles gelesen habe, sehe ich klarer! Zunächst ist hier sicher §20 WO und nicht BetrVG gemeint. Und hier steht in (2), daß die Wahlbewerber in der selben Reihenfolge auf den Stimmzetteln aufzuführen sind, wie auf der Vorschlagsliste benannt. Oscar, die Loserei bezieht sich nicht auf die Kandidaten einer Liste; innerhalb dieser Liste darf der WV nicht per Los die Reihenfolge ermitteln. Auch nicht, wenns wie bei Euch nur eine Liste gibt (Dritter Unterabschnitt der WO!)!? Hier müßte dann alphabetisch geordnet werden.
Wenn dann noch versäumt wurde, die Unterschriften zum Einverständnis mit der Kandidatur von vereinzelten Wahlbewerbern einzuholen, dadurch diejenigen nicht zur Wahl zugelassen wurden ... Oh je!!!
Dann benennst Du noch den §19 Oscar; die Wahlakten existieren doch noch? Oder ist schon alles im Reißwolf???
Daß im Info-Schreiben an den WV das Datum der Stimmabgabe nicht korrekt ist, scheint mir unter diesen Umständen nicht so schlimm zu sein!
18.03.2006 um 18:11 Uhr
Hallo Tom, dann habe ich jetzt schon Mitleid mit unserem WV. Aber alle 3 Kollegen haben diesbezüglich ein Seminar gemacht und müssen da nun durch. Ich habe das am Freitag alles so halb mitbekommen und mich hat brennend interessiert wie das jetzt wohl weitergeht.
Vielen Dank an alle, die sich durch meinen etwas chaotischen Bericht (weil keine Ahnung von gar nichts) durchgestiegen sind.
18.03.2006 um 21:13 Uhr
Also irgendwie erstaunt mich die Diskussion hier schon. So als ob Diskussionen zu diesem Thema in anderen Threads nicht stattgefunden hätten.
Woher nehmt ihr (Fayence und Tom) Eure Informationen, dass ihr hier so sicher antworten könnt?
Ich kann den Beiträgen von Oscar beim besten Willen nicht so viel Information entnehmen, dass Eure Antworten gerechtfertigt wären.
Ich weiß aus den Beiträgen nicht wie die Liste zustande kam.
Die ursprüngliche Frage lautete übrigens: „Müssen die Stimmzettel mit der Wahlvorschlagsliste übereinstimmen?“ ...und die hat woho schon grundsätzlich richtig beantwortet. Es sei denn, es wird im vereinfachten Verfahren gewählt. Dann (und NUR DANN,Tom) MUSS der WV die Wahlvorschläge (auch wenn nur eine Liste eingereicht wurde) ALFABETISCH ordnen. Bei allen anderen Verfahren, auch wenn nur eine Liste eingereicht wird, gilt immer: Der WV muss die Liste so veröffentlichen, wie er sie bekommen hat.
Meine Fragen an Oscar:
- In welchem Zustand war/en die Liste/n, als sie abgenommen wurde/n?
- Waren nur Kandidaten drauf oder waren da schon Stützunterschriften drauf?
- Wer hat sie abgenommen? Irgendein Listenvertreter?
- Hat sich evtl. ein WV-Mitglied zum Listenvertreter aufgeschwungen, die Listen abgehängt und dann Stützunterschriften gesammelt?
- War die Liste schon als eingereicht zu betrachten, als der WV umsortiert hat.
- In welchem Verfahren wählt ihr? Vereinfacht oder Regulär? Wie groß ist euer Betrieb?
Wenn ein WV-Mitglied die Liste nur mit Kandidaten abgenommen und dann gleich umsortiert hat, so ist das grundsätzlich legitim. Allerdings, wenn er schon die Funktionen WV und Listenvertreter mischt, dann hätte er das korrekterweise mit den Kandidaten besprechen sollen und auch die noch fehlenden Unterschriften der 4 Kollegen nachholen sollen. So wird ihm das eben als WV angelastet. Inwieweit die Informationen an die Kollegen über das Verfahren der Listenerstellung ausreichend war, kann ich auch nicht beurteilen.
Wenn das Umsortieren später geschah, dann war es in jedem Falle unzulässig, und das macht die Wahl in jedem Falle anfechtbar für diejenigen, die ein berechtigtes Interesse daran haben. Ich muss mich da schon über Deine Ansicht wundern, Fayence. An anderer Stelle wirfst Du mir vor, ich würde eine auslegbare Formulierung des BetrVG falsch auslegen, und hier relativierst Du eine absolut klare Regelung: “ Die Auslosung der Kandidaten Reihenfolge ist zwar nicht korrekt, wird aber die Wahl und deren Ergebnis nicht wirklich in Frage stellen können. Da sehe ich keinen Anfechtungsgrund, dem ein Gericht stattgeben würde.“
Das ist in dieser Absolutheit schlicht falsch. Auch bei einer Personenwahl im Regelverfahren. Damit greift der WV massiv in die Rechte der Liste/ des Listenvertreters ein. Ich halte eine Anfechtung hier für sehr erfolgversprechend (Vorausgesetzt das Umsortieren passierte an einer eingereichten Liste). Und wenn der WV gar die Stimmzettel gegenüber der Vorschlagsliste umsortiert hat, dann erst recht.
Auch die ungeklärten Vorgänge um die gestrichenen Kollegen sind additiv so fragwürdig, dass es allemal für eine Anfechtung reicht. Immerhin sind die 4 vom Listenvertreter in Personalunion mit dem WV ihrer Kandidatur beraubt worden.
Also Oscar, Du kannst nicht davon ausgehen, dass alle der hier genannten Antworten Dir wirklich eine Antwort auf Dein Problem geben.
Gruesse w-j-l
18.03.2006 um 21:47 Uhr
"Ich selbst bin weder im BR noch im WV." Antwort 18722 Oscar
"Meine Fragen an Oscar:..." Welche dieser Fragen soll er Dir denn als Nichtmitglied des WV beantworten können??? Bestimmt nicht alle.
Und zu Deiner BERUHIGUNG. Ja, ich habe im Laufe der Antworten überseh´n , dass es hier eine Listenwahl gegeben haben kann und die Auslosung der Kandidaten-Reihenfolge durch den WV einen massiven Einflusss auf das Wahlergebnis hat.
Jetzt ZUFRIEDEN Eure Hoheit???
Oscar hat übrigens kein Problem! Er hat interessenshalber nur einmal nachgefragt.
"Wie das Ganze letztendlich gelaufen ist, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden. Es bleibt also nur abzuwarten, wie das Arbeitsgericht entscheiden wird!"
Meine letzte Anwort um 11.51 Uhr.
Und Tschüß
18.03.2006 um 21:48 Uhr
Schön, damit sind wir ja wieder weitgehend einer Meinung.
18.03.2006 um 21:50 Uhr
Das glaube ich allerdings NICHT!
18.03.2006 um 21:57 Uhr
Na dann NICHT.
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