AN aus Zuweisung vom Jobcenter - Wahlberechtigt?
Wir sind ein Beschäftigungsträger mit 48 Regiekräften(Firmenangestellten) und haben z.Zt. ca. 500 versicherungspflichtige Arbeitnehmer aus Zuweisung vom Jobcenter mit befristeten Arbeitsverträgen. Frage: Sind die vorgenannten Arbeitnehmer auch Wahlberechtigt? Denn sie sind ja eigentlich nur zum Zwecke der Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt bei uns angestellt.
Community-Antworten (6)
17.03.2006 um 15:01 Uhr
Hallo Anna13, sie sind nach § 7 BetrVG Kommentar Fitting Rn 7 nicht wahlberechtigt.
17.03.2006 um 15:54 Uhr
Danke für die schnelle Antwort, denn wir wollen Montag den offiziellen Aushang machen und haben schon befürchtet, diesen in allen Einsatzstellen (ca. 280) unserer TN unser Vorhaben bekannt gegeben werden muß. Danke noch mal und schönes Wochenende!
17.03.2006 um 16:59 Uhr
Laut NZA sind sie WAHLBERECHTIGT!
17.03.2006 um 17:35 Uhr
Sie sind nach §7 des Betriebsverfassungsgesetztes wahlberechtigt, wenn sie mindestens 3 Monate in dem Betrieb gearbeitet haben!
17.03.2006 um 21:38 Uhr
Hallo Zusammen, zu diesem Thema hat packer vor ein paar Wochen einen sehr guten Link beigesteuert. Eine gute "Nachtlektüre" und hilft zu diesem Thema weiter. Überschrift: 1-EURO-Job und Betriebsverfassung
22.03.2006 um 11:35 Uhr
nachtrag an claudia:
oder wenn sie für mindestens drei monate geplant sind! auch wichtig, das :)
@fayence sag mal kollegin, was liest du denne vorm einschlafen? grinz
gruß, packer
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