Erstellt am 17.03.2006 um 14:01 Uhr von pit47
Hallo Anna13,
sie sind nach § 7 BetrVG Kommentar Fitting Rn 7 nicht wahlberechtigt.
Erstellt am 17.03.2006 um 14:54 Uhr von Anna13
Danke für die schnelle Antwort, denn wir wollen Montag den offiziellen Aushang machen und haben schon befürchtet, diesen in allen Einsatzstellen (ca. 280) unserer TN unser Vorhaben bekannt gegeben werden muß. Danke noch mal und schönes Wochenende!
Erstellt am 17.03.2006 um 15:59 Uhr von Kölner
Laut NZA sind sie WAHLBERECHTIGT!
Erstellt am 17.03.2006 um 16:35 Uhr von Claudia
Sie sind nach §7 des Betriebsverfassungsgesetztes wahlberechtigt, wenn sie mindestens 3 Monate in dem Betrieb gearbeitet haben!
Erstellt am 17.03.2006 um 20:38 Uhr von Fayence
Hallo Zusammen,
zu diesem Thema hat packer vor ein paar Wochen einen sehr guten Link beigesteuert. Eine gute "Nachtlektüre" und hilft zu diesem Thema weiter.
Überschrift: 1-EURO-Job und Betriebsverfassung
http://web286.hawk.city-map.de/Daten/Manusksipt.Schaff.doc
Erstellt am 22.03.2006 um 10:35 Uhr von packer
nachtrag an claudia:
oder wenn sie für mindestens drei monate geplant sind!
auch wichtig, das :)
@fayence
sag mal kollegin, was liest du denne vorm einschlafen? *grinz*
gruß,
packer