Wir sind ein Beschäftigungsträger mit 48 Regiekräften(Firmenangestellten) und haben z.Zt. ca. 500 versicherungspflichtige Arbeitnehmer aus Zuweisung vom Jobcenter mit befristeten Arbeitsverträgen. Frage:
Sind die vorgenannten Arbeitnehmer auch Wahlberechtigt? Denn sie sind ja eigentlich nur zum Zwecke der Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt bei uns angestellt.