Erstellt am 17.03.2006 um 13:53 Uhr von pit47
Hallo Cosure,
Frage 1: zulässig
Frage 2: nicht zulässig
Erstellt am 17.03.2006 um 17:29 Uhr von Rattle
hallo, pit47
zu frage 2:
weil du das sagst, oder gibt es auch eine begründung?
mfg
Erstellt am 17.03.2006 um 18:11 Uhr von packer
moin rattle,
ich sag das auch... is doch logisch. das fällt doch eindeutig unter die wahlbeeinflussung. sogar der chef sollte sich nicht im wahllokal aufhalten deswegen...
hab ich in der vorbereitungszeit aber uffzigmal gelesen...
gruß,
packer
Erstellt am 18.03.2006 um 13:13 Uhr von Fayence
@ Cosure
Auf die Unzulässigkeit dieser Wahlwerbung ist bereits hingewiesen worden. Dieses Vergehen würde aus meiner Sicht auch eine Wahlanfechtung begründen.