Betriebsratswahl kranker Arbeitnehmer
Einer unser Mitarbeiter ist schon seit längerem Krank. Er wurde nicht über die Betriebsratswahl informiert, wollte sich aber als Kandidat aufstellen lassen. Unterlagen zur Briefwahl wurden ihm zugesandt.
Kann er auf irgendeine Weise Einspruch zur Wahl erheben? War der Wahlvorstand verpflichtet ihn im Voraus zu informieren? Kann es hier zu irgendwelchen Problemen kommen?
Vielen Dank für die Hilfe...
Community-Antworten (5)
17.03.2006 um 15:13 Uhr
Hallo A.Grauer, es besteht keine Verpflichtung des Wahlvorstandes abwesende MA von dem Wahlausschreiben zu informieren. Das BR-Wahlen im Frühjahr 2006 anstehen ist allgemein bekannt. Wer interesse daran hat sollte sich rechtzeitig darüber informieren.
17.03.2006 um 18:16 Uhr
so ganz einfach ist das nicht- galube ich: Der WV hat schon die Leute zu informieren, _von_denen_ihm_bekannt_ist, dass sie den Aushang nicht mitbekommen haben. Aber zu nachweisbar umfangreichen Nachforschungen ist er nicht verpflichtet.
20.03.2006 um 14:33 Uhr
Moins!
Richtig Rainer!
Pit, der WV ist verpflichtet, die Unterlagen zur Teilnahme an der schriftlichen Stimmagabe "von Amts wegen" zu übersenden.
D.h., dass alle längerfristig nicht im Betrieb anwesenden Mitarbeitern diese Unterlagen automatisch übersandt werden müssen. Hier sollte der AG rechtzeitig gefragt werden um die Unterlagen termingerecht wieder in den Händen zu halten, damit die Person auch an der Wahl teilnehmen kann.
(Dr.) (|-)) Benno
20.03.2006 um 15:04 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten, die reinen Wahlunterlagen (Stimmzettel etc.) wurden an den Mitarbeiter übersandt. Er wollte sich aber auch als Betriebsratsmitglied aufstellen lassen. Ihm ist kein Wahlausschreiben als solches zugesandt worden. Kann er hierzu Einspruch erheben?
Danke
A.Grauer
20.03.2006 um 15:17 Uhr
Hallo Grauer, in den Gesetzen steht nirgendwo was über Vorinformationen zur anstehenden Betriebsratswahl. Es gibt Wahlvorstände, die einfach zur Sicherheit ein Wahlausschreiben vorab zuschicken, und die Briefwahl termingerecht hinterher. Ob dein Kollege Einspruch erheben kann? Ich bezweifle das! Wenn er sich als Kandidat aufstellen lassen wollte, lag es einfach an ihm selber, sich darüber zu informieren. Gruss, Mona-Lisa
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