Erstellt am 17.03.2006 um 14:13 Uhr von pit47
Hallo A.Grauer,
es besteht keine Verpflichtung des Wahlvorstandes abwesende MA von dem Wahlausschreiben zu informieren.
Das BR-Wahlen im Frühjahr 2006 anstehen ist allgemein bekannt. Wer interesse daran hat sollte sich rechtzeitig darüber informieren.
Erstellt am 17.03.2006 um 17:16 Uhr von rainerzwo
so ganz einfach ist das nicht- galube ich: Der WV hat schon die Leute zu informieren, _von_denen_ihm_bekannt_ist, dass sie den Aushang nicht mitbekommen haben. Aber zu nachweisbar umfangreichen Nachforschungen ist er nicht verpflichtet.
Erstellt am 20.03.2006 um 13:33 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Richtig Rainer!
Pit, der WV ist verpflichtet, die Unterlagen zur Teilnahme an der schriftlichen Stimmagabe "von Amts wegen" zu übersenden.
D.h., dass alle längerfristig nicht im Betrieb anwesenden Mitarbeitern diese Unterlagen automatisch übersandt werden müssen. Hier sollte der AG rechtzeitig gefragt werden um die Unterlagen termingerecht wieder in den Händen zu halten, damit die Person auch an der Wahl teilnehmen kann.
(Dr.) (|-)) Benno
Erstellt am 20.03.2006 um 14:04 Uhr von A.Grauer
Vielen Dank für eure Antworten,
die reinen Wahlunterlagen (Stimmzettel etc.) wurden an den Mitarbeiter
übersandt. Er wollte sich aber auch als Betriebsratsmitglied aufstellen lassen. Ihm ist kein Wahlausschreiben als solches zugesandt worden.
Kann er hierzu Einspruch erheben?
Danke
A.Grauer
Erstellt am 20.03.2006 um 14:17 Uhr von Mona-Lisa
Hallo Grauer,
in den Gesetzen steht nirgendwo was über Vorinformationen zur anstehenden Betriebsratswahl.
Es gibt Wahlvorstände, die einfach zur Sicherheit ein Wahlausschreiben vorab zuschicken, und die Briefwahl termingerecht hinterher.
Ob dein Kollege Einspruch erheben kann? Ich bezweifle das!
Wenn er sich als Kandidat aufstellen lassen wollte, lag es einfach an ihm selber, sich darüber zu informieren.
Gruss, Mona-Lisa