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Auszubildende bei der Betriebsratswahl - haben die aktives und passives Wahlrecht?

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Doreen
Nov 2016 bearbeitet

Wenn es in einem Unternehmen keine Jugend- und Auszubildendenvertretung gibt, darf dann ein Auszubildender der bereits über 6 Monate im Unternehmen tätig und bereits über 18 Jahre ist, in den Betriebsrat gewählt werden? Das heißt, hat er ein aktives und passives Wahlrecht?

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Community-Antworten (3)

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Olaf0412

17.03.2006 um 10:27 Uhr

Ja, so ist es, denn alle Voraussetzungen hierfür sind gegeben.

Allerdings bedeutet das im Falle des Einzugs in den Betriebsrat NICHT, dass dieser Azubi nach Abschluss der Ausbildung automatisch übernommen werden muss.

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rainbow1979

17.03.2006 um 11:03 Uhr

Guten Morgen!

Er darf wählen und kandidieren - und wenn er Betriebsrat wird - hat er einen Übernahmeanspruch nach § 78a BetrVG.

Bitte unbedingt beachten!

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Olaf0412

17.03.2006 um 12:33 Uhr

Ok, da rainbow1979 selbstverständlich Recht! Ich habe das verwechselt mit befristet eingestellten ArbN, die sich zur Wahl aufstellen lassen...

Schönes Wochenende!

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